Der Vorsitzende verliest die Sitzungsvorlage.

 

Der Bürgermeister vertieft kurz den Sachverhalt und stellt fest, dass heute lediglich die Auswahl der Planungsbüros erfolgt, jedoch noch kein Auftrag erteilt wird.

 

Auf die ursprünglich angedachte Teilnahme an einem städtebaulichen Wettbewerb angesprochen informiert der Bürgermeister, dass aufgrund der rechtlichen Beratung wegen der gerichtsanhängigen Ausübung des Vorkaufsrechts zunächst davon abgesehen wird. Um das Vorkaufsrecht nicht zu verwirken, sollte die Gemeinde nun in die Planungsphase einsteigen.

 


Stimmberechtigte:

    15

Ja-Stimmen:    13

Nein-Stimmen:    0

Enthaltungen:    2

Befangen: 0