Beschluss:     Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Amtsausschuss die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf in der nach den Beschlüssen des Hauptausschusses überarbeiteten Fassung.

 

 


Herr Amtsvorsteher Mönkemeier führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert die Eckpunkte des ersten doppischen Amtshaushaltes. Er bedankt sich insbesondere bei der Kämmerei für die gute Arbeit, die einen reibungslosen Übergang von der Kameralistik zur Doppik ermöglicht habe.

 

Herr Amtsdirektor Körber macht ergänzende Angaben und verweist auf die Vorberatungen im Hauptausschuss und die dort gefassten Beschlüsse. Man habe den Amtsausschussmitgliedern für den heutigen Abend den Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 in der Fassung vorgelegt, die auch die empfehlenden Beschlüsse des Hauptausschusses beinhaltet.

 

Er berichtet insbesondere über die Beratung, im Stellenplan eine zusätzliche EG 8 Stelle für HTL auszuweisen. Der Hauptausschuss sei dem mehrheitlich gefolgt. Die Stelle sei daher in den Stellenplan aufgenommen worden.

 

Herr Amtsdirektor Körber verweist anschließend auf die Umfrage zur Kleiderkammer. Im Ergebnis habe sich gezeigt, dass die überwiegende Anzahl der Wehren Interesse an einer Neuaufstellung und Nutzung der Kleiderkammer für die Jugendwehren haben. Seinerzeit wurde schon berichtet, dass dies die Ausstattung der Kleiderkammer mit entsprechenden Mitteln erfordert. Der Hauptausschuss habe mehrheitlich beschlossen, einen Betrag in Höhe von 25.000,00 € zur Beschaffung einer ausreichenden Anzahl von Bekleidung sowie einen Betrag in Höhe von 3.000,00 € zur Umrüstung der IT in den Haushalt einzustellen.

 

Der Hauptausschuss habe außerdem Mittel bereitgestellt für einen Grundstückskauf. Hierzu habe der Hauptausschuss einen einstimmigen Beschluss gefasst.

 

Frau Bürgermeisterin Mews sieht für die Kleiderkammer keine Zuständigkeit des Amtes. Nach ihrer Auffassung sollten nur diejenigen Gemeinden die Kosten einer neuen Kleiderkammer mit zu tragen haben, die diese auch nutzen möchten. Sie verweist auf ihre entsprechenden Ausführungen im Hauptausschuss. Herr Körber habe ihr den seinerzeitigen Beschluss des Amtsausschusses zur Verfügung gestellt. Hieraus zitiert sie den letzten Satz aus dem Beratungsverlauf, der lautet: „Falls es zu keiner kostenneutralen Regelung kommen sollte, wären die Gesamtkosten von 1.600,00 Euro auf die beteiligten Gemeinden dann umzulegen“. Vor diesem Hintergrund stelle sie folgenden Beschlussantrag: Die Kosten für die Kleiderkammer des Amtes werden von den Gemeinden getragen, die die Kleiderkammer nutzen.

 

Herr Körber verweist auf seine Ausführungen im Hauptausschuss. Er erläutert das Wesen der Finanzierung eines Amtes. Im Grunde gebe es drei Finanzierungswege. Besondere Kostenträgerschaften ergeben sich bei von Gemeinden auf das Amt übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben und im Rahmen von Verwaltungskostenbeiträgen. Alles andere werde über die Amtsumlage finanziert. Die Kleiderkammer wurde seinerzeit auf Initiative der Wehren auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsausschusses aus dem Jahre 2006 auf Amtsebene eingerichtet und Mittel hierfür in den Amtshaushalt eingestellt wurden. Dies sei auch folgerichtig, denn nach seiner Auffassung ergebe sich die Zuständigkeit des Amtes aus § 12 Abs. 6 Brandschutzgesetz. Dort sei geregelt, dass die Amtswehrführung die Gemeinden bei ihren Aufgaben berät und auf eine ordnungsgemäße Ausbildung und Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren hinwirkt. Alleine die Formulierung „hinwirken“ zeige, dass es hier eben um mehr als nur beratende Tätigkeiten, sondern um eine eigene Zuständigkeit der Amtswehrführung gehe. Sowohl die Kleiderkammer als auch das vorhandene Puppentheater und die Nebelmaschine sind Bestandteile dieser übergreifenden Aufgabe der Amtswehrführung und nach seinem Dafürhalten auch richtigerweise im Amtshaushalt angesiedelt. Darüber hinaus werden seit dem Jahre 2008 von den Gemeinden Zuschüsse zur Kleiderkammer als Solidarbeitrag gezahlt. Über diesen Zuschuss entscheidet jede Gemeinde selbst.

 

Herr Bürgermeister Voß unterstützt den Antrag von Frau Mews. Nach seiner Auffassung habe sich das Konzept einer Kleiderkammer in der heutigen Zeit überholt. Er werde daher nicht dafür stimmen.

 

Herr Amtsvorsteher Mönkemeier stellt den Beschlussantrag von Frau Mews zur Abstimmung.

 

Der Hauptausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:     Die Kosten für die Kleiderkammer des Amtes werden von den Gemeinden getragen, die die Kleiderkammer nutzen.

 

Stimmberechtigte:

25 stimmberechtigte Mitglieder mit 72 Stimmen

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 43

Enthaltungen: 6

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Herr Amtsvorsteher Mönkemeier lässt sodann über den Haushalt insgesamt in der nach den Beschlüssen des Hauptausschusses überarbeiteten Fassung abstimmen.

 

Der Hauptausschuss fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

25 stimmberechtigte Mitglieder mit 72 Stimmen

Ja-Stimmen: 49

Nein-Stimmen: 23

Enthaltungen: 0

Befangen: 0