Beschluss:     Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf mit den beschlossenen Änderungen.


Herr Amtsvorsteher Mönkemeier führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert die Eckpunkte des ersten doppischen Amtshaushaltes. Er bedankt sich insbesondere bei der Kämmerei für die gute Arbeit, die einen reibungslosen Übergang von der Kameralistik zur Doppik ermöglicht habe.

Herr Amtsdirektor Körber macht ergänzende Angaben und geht auf einzelne Haushaltspositionen ein und beantwortet Fragen. Er erläutert insbesondere die Idee, im Stellenplan eine zusätzliche EG 8 Stelle für HTL auszuweisen.

Nach kurzer Diskussion fasst der Hauptausschuss hierzu folgenden

Beschluss:     Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, im Stellenplan 2024 im Amt IV (HTL) ein zusätzliches Stellenkontingent von 1,0 nach EG 8 TVöD auszuweisen.

Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

Herr Amtsdirektor Körber verweist anschließend auf die Umfrage zur Kleiderkammer. Im Ergebnis habe sich gezeigt, dass die überwiegende Anzahl der Wehren Interesse an einer Neuaufstellung und Nutzung der Kleiderkammer für die Jugendwehren haben. Seinerzeit wurde schon berichtet, dass dies die Ausstattung der Kleiderkammer mit entsprechenden Mitteln erfordert. Dazu werde ein Betrag in Höhe von 25.000,00 € notwendig sein zur Beschaffung einer ausreichenden Anzahl von Bekleidung sowie ein Betrag in Höhe von 3.000,00 € zur Umrüstung der IT. Diese Mittel wären dann noch zusätzlich in den Haushalt einzustellen.

Frau Mews sieht hier keine Zuständigkeit des Amtes, da der Brandschutz keine Amtsaufgabe ist. Nach ihrer Auffassung sollten nur diejenigen Gemeinden die Kosten einer neuen Kleiderkammer mit zu tragen haben, die diese auch nutzen möchten. So sei es auf der letzten Wehrführerdienstversammlung auch kommuniziert und protokolliert worden.

Herr Körber erläutert zunächst das Wesen der Finanzierung eines Amtes. Im Grunde gebe es drei Finanzierungswege. Besondere Kostenträgerschaften ergeben sich bei von Gemeinden auf das Amt übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben und im Rahmen von Verwaltungskostenbeiträgen. Alles andere werde über die Amtsumlage finanziert. Die Kleiderkammer wurde seinerzeit auf Initiative der Wehren auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsausschusses aus dem Jahre 2006 auf Amtsebene eingerichtet und Mittel in den Amtshaushalt eingestellt wurden. Dies sei auch folgerichtig, denn nach seiner Auffassung ergebe sich die Zuständigkeit des Amtes aus § 12 Abs. 6 Brandschutzgesetz. Dort sei geregelt, dass die Amtswehrführung die Gemeinden bei ihren Aufgaben berät und auf eine ordnungsgemäße Ausbildung und Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren hinwirkt. Alleine die Formulierung „hinwirken“ zeige, dass es hier eben um mehr als nur beratende Tätigkeiten, sondern um eine eigene Zuständigkeit der Amtswehrführung gehe. Sowohl die Kleiderkammer als auch das vorhandene Puppentheater und die Nebelmaschine sind Bestandteile dieser übergreifenden Aufgabe der Amtswehrführung und nach seinem Dafürhalten auch richtigerweise im Amtshaushalt angesiedelt. Darüber hinaus werden seit dem Jahre 2008 von den Gemeinden Zuschüsse zur Kleiderkammer als Solidarbeitrag gezahlt. Über diesen Zuschuss entscheidet jede Gemeinde selbst. Möglicherweise sei dieser Beitrag im Protokoll der Wehrführerdienstversammlung gemeint gewesen. 

Es folgt eine Diskussion. Mehrheitlich wird die Fortführung und Ertüchtigung der Kleiderkammer für sinnvoll und solidarisch erachtet. Herr Gollnik spricht sich für die Vertreter*innen der Gemeinde Laboe gegen die Fortführung der Kleiderkammer aus. Dies nicht aus rechtlichen, sondern aus sachlichen Erwägungen, denn nach seiner Auffassung sei diese Maßnahme nicht mehr zeitgemäß, da die Wehren sich doch heutzutage ganz anders über social media austauschen können.

Frau Mews bittet darum, ihr den seinerzeitigen Beschluss des Amtsausschusses zu übersenden. Herr Körber sagt dies zu.

 

Der Hauptausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:     Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, im Haushaltsplan 2024 für die Kleiderkammer Mittel in Höhe von 25.000,00 € zur Beschaffung einer ausreichenden Anzahl von Bekleidung sowie Mittel in Höhe von 3.000,00 € zur Umrüstung der IT bereitzustellen.

Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

Der Vorsitzende lässt anschließend über den Haushaltsplan insgesamt abstimmen.

Der Hauptausschuss fasst folgenden


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 0