Herr Amtsdirektor Körber berichtet, dass man leider immer noch auf die Förderzusage für die Einstellung einer Person für die Energieberatung warte. Er erläutert den bisherigen Werdegang. Man habe die Personalkosten jetzt auch erst ab Oktober eingerechnet. Fördergelder sind noch vorhanden, sodass er hofft, dass der Förderbescheid jetzt bald kommt.

 

Zum Thema Umbau Foyer und Sitzungssaal erklärt er, dass man hier leider noch nicht weiter sei. Das Thema stehe angesichts der vielen derzeit laufenden Projekte nicht ganz oben auf der Prioritätenliste, werde aber selbstverständlich in diesem Jahr angegangen.

 

Zum Thema Wärmeplanung erinnert er daran, dass sich auf Amtsebene eine Arbeitsgruppe gebildet hatte, die auch schon einmal getagt habe. Die Förderkulisse habe sich seitdem deutlich verändert, sodass man hierzu vielleicht noch einmal zusammenkommen sollte. Das Gesetz des Bundes über die kommunale Wärmeplanung, das die Länder verpflichtet, eine Länderregelung für alle Kommunen zu schaffen, gibt es nun inzwischen. Bis zu einer Länderreglung sind die Kommunen mit Ausnahme der Gemeinde Schönberg nicht in der Pflicht. Er verweist auf ein Rundschreiben des SHGT, das er den Gemeinden bereits zur Verfügung gestellt habe, das auch auf die finanziellen Risiken, die mit einer Wärmeplanungserstellung entstehen könnten, ausdrücklich hinweist. Derzeit ist davon auszugehen, dass diese Pflicht erst mit Wirkung zum 01.01.2025 geschaffen wird. Belastbare Aussagen des Landes zur finanziellen Unterstützung gibt es derzeit noch nicht. Für die bisherigen Förderungen durch die Nationale Klimaschutzinitiative liegt ein Antrags- und Bewilligungsstopp vor. Nach seiner Auffassung sei es daher wichtig, als Gemeinde bei den Bürger*innen nicht etwa Erwartungshaltungen zu wecken, die gar nicht erfüllbar sind, denn gerade auch vor dem Hintergrund des Hinweises, dass durch eine Wärmeplanung kaum Rechtswirkungen erzielt werden, sei sein Petitum, sich an dieser Stelle gegenüber den Bürger*innen zurückhaltend zu äußern. Es wäre nämlich nicht glücklich, wenn Bürger*innen auf Grundlage von unerfüllbaren Erwartungen, die vor Ort geweckt wurden, Investitionsentscheidungen für Heizungsanlagen treffen.