Beschluss:

Der Löschteich soll als solcher beibehalten werden, eine Aufgabe als offizielle Wasserentnahmestelle kommt nicht in Frage. Der ZVO soll mit der Vorplanung der Entschlammung beauftragt werden.

 


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0