¾     Eine Frage hinsichtlich eines privaten Staurechts im Rahmen der wasserrechtlichen Bestimmungen wird dahingehend beantwortet, dass bei einem sinkenden Wasserstand die Verschalung der Uferbefestigung durch den privaten Inhaber des Staurechts erneuert werde.

 

¾     Die Fertigstellung der Fischtreppe wird dagegen zum Erlöschen des Staurechts führen.

 

¾     Darüber hinaus wird dargelegt, dass Maßnahmen zur Regulierung der Fließgeschwindigkeit erfolgen sollen, die vom NABU angeregt wurden.

 

¾     Ein Einwohner legt unter Bezugnahme auf die letzte Sitzung dar, dass die elektronische Schießanlage installiert wurde. Dies erfolgte in Abstimmung mit dem Bürgermeister. Die Abnahme durch die Waffenbehörde ist mittlerweile erfolgt.

 

¾     Die Frage, auf wessen Kosten die in Richtung der B 502 bislang stehende Linde versetzt wurde, wird dahingehend beantwortet, dass der Erschließungsträger diese zu tragen habe.