Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Baumersatzpflanzung in der Straße „Achterhoff“ an gleicher Stelle mit einem Baumschulbaum in ähnlicher Größe durch den Verursacher zu erfolgen hat.


 

In der Straße „Achterhoff“ wurde eine gemeindliche Baumkrone durch einen Anlieger gekappt. Der Baum wird aufgrund des nicht angemessenen Beschnitts nicht wieder ausschlagen. Eine Baumersatzpflanzung hat an gleicher Stelle durch den Verursacher zu erfolgen. Sofern mit dem Verursacher keine Regelung getroffen werden kann, ist eine Ersatzvornahme zu prüfen.

 

 


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0