Es wird über ein Feld eines Landwirtes gesprochen, das sich am Ortsausgang Richtung Fiefbergen befindet. Der dort vorgeschriebenen Grünstreifen wird von Spaziergängern genutzt, obwohl er keinem öffentlichen Weg entspricht.

Es ist Privatgrund und darf somit nicht als Wander- oder Spazierweg genutzt werden; Hinweisschilder „kein Wanderweg“ sind aufgestellt.

Es wird ein Antrag auf mehr am Dorf befindliche Wege gestellt.

 

Es wird das rechtswidrige Parken in der Hörn angesprochen:

Ein Einwohner beklagt sich über die Situation vor seinem Grundstück und seiner Zufahrt.

Der Gemeinderat soll den Bürgersteig sowie die Teerdecke auf Schäden begutachten.