Sitzung: 20.03.2024 Gemeindevertretung
Vorlage: LABOE/BV/758/2024
Beschluss: Die
Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Benutzung der offenen
Ganztagsschule (Benutzungs- und Gebührensatzung) gemäß Entwurf unter
Berücksichtigung der Neuformulierung des § 4 Absatz 1 Satz 2. Dieser lautet
neu: „Die Anmeldung ist für die Dauer der Betreuung der jeweiligen Ferien
verbindlich.“
Die Benutzungs- und
Gebührensatzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung
in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 22.01.2021 außer Kraft.
Herr Bürgervorsteher Müller führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen im BSKS.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
24 |
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Ja-Stimmen: 24 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |