Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Benutzung der offenen Ganztagsschule (Benutzungs- und Gebührensatzung) gemäß Entwurf unter Berücksichtigung der Neuformulierung des § 4 Absatz 1 Satz 2. Dieser lautet neu: „Die Anmeldung ist für die Dauer der Betreuung der jeweiligen Ferien verbindlich.“

 

Die Benutzungs- und Gebührensatzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 22.01.2021 außer Kraft.

 


Herr Bürgervorsteher Müller führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen im BSKS.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0