Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht vorgetragen. Der Bürgervorsteher gibt bekannt, dass die Gemeindevertretung in ihrer letzten nicht-öffentlichen Sitzung über Kita-Angelegenheiten, Mietvertragsangelegenheiten, Auftragsvergaben und Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen hat.