Herr Aulitzky und Herr Meggle erklären sich für befangen und verlassen den Sitzungsraum.

Den Platz Herrn Meggles nimmt Frau Hansen-Lauff ein.

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Herren Wedemeier und Jeß.

 

Herr Wedemeier erläutert kurz den bisherigen Ablauf und geht anschließend auf die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen ein, soweit die Gemeinde diese in den Bebauungsplan einarbeiten muss.

 

Die untere Forstbehörde weist auf den einzuhaltenden Waldabstand von 30 m hin. Dies bedeutet, dass auf den Grundstücken Fördewanderweg 1b bis 5 zwar ein Bestandsschutz besteht, der Abbruch, auch Teilabbruch in Verbindung mit einem Neubau sowie Neu- und Erweiterungsbauten sind jedoch nicht möglich.

Der Bürgermeister stellt fest, dass die Waldfläche sich in privatem Eigentum befindet und bittet um Information, inwieweit die Darstellung im Flächennutzungsplan bzw. Festsetzung im Bebauungsplan im Falle einer Entlassung dieser Fläche betroffen sind.

Herr Jeß informiert, dass zum einen auch eine gerodete Fläche weiterhin als Wald betrachtet wird und zum anderen die Forstbehörde die Entscheidung trifft. Die Gemeinde hat dies zu übernehmen.

Auf Nachfrage erklärt Herr Wedemeier, dass der Ausbau des Fördewanderweges als Fuß- und Radweg trotz der Einstufung als Wald möglich ist.

 

Der LKN-SH weist auf die Hochwasserrisikogebiete hin und fordert die Gemeinde auf, die Baufläche 5b zu streichen.

Es wird sich jedoch mehrheitlich für die Beibehaltung dieser Fläche ausgesprochen, zumal die Fläche schon Jahrzehnte gastronomisch genutzt wurde.

Herr Wedemeier weist darauf hin, dass diese Fläche immer noch geändert werden kann, wenn gewünscht.

Der Bürgermeister berichtet abschließend, dass in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung die Erarbeitung eines Hochwasserkonzeptes beschlossen wurde. Hierüber werden diverse Regelungen erfolgen.

 

Den Kreis Plön betreffend verweist Herr Jeß auf das Planungsgespräch, das im November 2023 unter Teilnahme des Bürgermeisters, des Amtsdirektors, des Bauamts Amt Probstei und des Planungsbüros B2K stattgefunden hat.

Hieraus wurde mitgenommen, dass dem Kreis Plön die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung fehlt, und damit der planerische Wille nicht erkennbar ist.

Bislang hat das Planungsbüro die Art der baulichen Nutzung auf Wunsch der Gemeinde nicht berücksichtigt, d.h. Bauvorhaben werden gem. § 34 BauGB dazu bewertet. Es ist jedoch lt. Herrn Wedemeier noch möglich, die Art der baulichen Nutzung aufzunehmen. Dazu wären ggf. Anpassungen auf Grundlage des Flächennutzungsplans zu treffen.

Aufgrund des damit höheren zeitlichen Aufwands weist der Bürgermeister auf die laufende Veränderungssperre hin. Diese gilt zunächst bis November 2024, kann aber noch um ein Jahr verlängert werden.

Zum Thema der Untersagung von Zweitwohnungen berichtet der Bürgermeister über Meldungen u.a. aus Strande, dass baurechtliche Beschränkungen von Zweitwohnungen möglich werden könnten.

Es wird angeregt, Herrn Schäfer, da er teilnehmen wird, zu bitten, auf dem Workshop am 04.05.2024 zum Thema Zweitwohnungen kurz zu referieren.

Zu den sonstigen Stellungnahmen teilt Herr Wedemeier mit, dass die Landesplanung konform geht mit dem Kreis Plön, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt um die Aufnahme ergänzender Auflagen bittet und die Nutzung des Lotsenhauses als Ferienhaus nicht erfolgen sollte.

 

Abschließend informiert Herr Wedemeier, dass nach Aufnahme der Stellungnahmen in den Entwurf der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss im Bauausschuss beraten werden kann.

 

Frau Hansen-Lauff begibt sich zurück in den Zuschauerraum.

Herr Aulitzky und Herr Meggle betreten den Sitzungsraum und nehmen an der weiteren Sitzung teil.