Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung hat zur Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikfreiflächenanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Fahren keine grundsätzlichen Bedenken. Bevor die erforderlichen Bauleitplanverfahren eingeleitet werden, ist bereits eine Weißflächenstudie durchzuführen. Der Untersuchungsraum muss das gesamte Gemeindegebiet umfassen.


Bürgermeister Schnoor teilt mit, dass es einen Investor gibt, der in der Gemeinde Fahren gern Photovoltaikfreiflächenanlagen errichten und betreiben möchte. Als Voraussetzung dafür muss die Gemeinde einen Flächennutzungsplan sowie einen Bebauungsplan aufstellen. Bevor es aber um die Einleitung dieser Verfahren geht, sollte zunächst ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, ob überhaupt Photovoltaikfreiflächenanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Fahren entstehen sollen. Wenn ein positiver Beschluss erfolgt, wird der Investor zunächst eine sogenannte Weißflächenstudie erstellen lassen. Herr Griesbach ergänzt, dass bei einer Weißflächenstudie anhand rein sachlicher Kriterien ermittelt wird, ob es überhaupt geeignete Flächen für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen in Fahren gibt. Ausschlussgebiete sind z.B. Wald, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Biotope, regionale Grünzüge etc. Weiter gibt es aber auch Flächen, die einem besonderen Abwägungs- und Prüferfordernis der Gemeinde unterliegen und damit durchaus für Photovoltaikfreiflächenanlagen überplant werden können. Insbesondere geht es dabei um hochwertige Ackerflächen. Die Gemeinde muss hier abwägen, ob ihr die Gewinnung von Strom aus regenerativen Energien wichtiger ist, als die Gewinnung von Getreide für die Versorgung der Bevölkerung. Die Gemeinde hat die Planungshoheit über ihr Gebiet und kann auch nach einem positiven Grundsatzbeschluss noch entscheiden, dass gar keine oder wesentlich weniger Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen überplant werden sollen, als der Investor beantragt hat. Die Weißflächenstudie wird vom Investor beauftragt und gezahlt und so geht der Investor auch das Risiko ein, dass aufgrund des Ergebnisses der Weißflächenstudie von Seiten der Gemeinde Fahren doch keine Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen in Fahren überplant werden sollen.  

 

Es schließt sich eine Diskussion an, in der einerseits die große Bedeutung der Stromversorgung aus regenerativen Energien und andererseits die Hochwertigkeit der Ackerböden in der Gemeinde angesprochen werden. Positiv wird gesehen, dass über den Bebauungsplan geregelt werden kann, dass die Flächen unter den Photovoltaikanlagen nicht mehr gedüngt werden dürfen. Für den Boden, das Grundwasser und Tiere wäre das sehr vorteilhaft. Ggf. können aber auch Agri-PV-Anlagen geplant werden, damit der Acker unter den Anlagen weiter genutzt werden kann. Um die geplante Energiewende zu schaffen, bedarf es weiterer Flächen für die regenerative Energiegewinnung. Weiterhin würde die Gemeinde auch bei Photovoltaikanlagen einen Anteil von 0,2 Cent pro Kilowattstunde des eingespeisten Stromes erhalten. Negativ wird beurteilt, dass hochwertige Böden für die Getreideproduktion verloren gehen. Es gibt ausreichend alternative Flächen für die Photovoltaikfreiflächenanlagen, z.B. entlang der Autobahnen, wie schon vielfach zu sehen ist. Auch das Landschaftsbild würde im Bereich der Photovoltaikfreiflächenanlagen stark beeinträchtigt sein. Im Übrigen leistet die Gemeinde auch schon einen Beitrag für die Energiewende durch die Aufstellung der Windkraftanlage.

 

Nach weiterer Diskussion erklärt Bürgermeister Schnoor, dass die Gemeinde auch nach Vorlage der Weißflächenstudie, die eine breite Informationsbasis schafft, noch frei entscheiden kann, ob sie eine Planung für die Photovoltaikfreiflächenanlagen durchführen will oder aber nicht. Er empfiehlt, nur den Beschlussvorschlag 1 der Verwaltungsvorlage zu beschließen, wobei die Gemeinde keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung von Photovoltaikfreiflächenanlagen hat.  

 

 

 

 


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          4

Nein-Stimmen:  2

Enthaltungen:  1

Befangen: 0