Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dem Entwurf des Lärmaktionsplans in der vorliegenden bzw. noch zu überarbeitenden Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage PROBS/BV/127/2023 zuzustimmen und diesen zur Offenlegung zu bestimmen. Die vorgelegten Abwägungsentscheidungen werden in der vorliegenden bzw. noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. den gebilligten Entwurf des Lärmaktionsplans für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 


Zusätzlich zur Vorlage weist Frau Maaß auf die Verpflichtung der Gemeinde zur Aufstellung eines Lärmaktionplanes gem. § 47 d Absatz 1 Satz 2 BISchG hin.

 

Bereits am 18.11.2014 hatte die Gemeinde Probsteierhagen auf Grund der rechtlichen Verpflichtung den Beschluss gefasst einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Der gefertigte Plan wurde am 29.10.2018 fortgeschrieben.

 

In der Gemeinde Probsteierhagen fällt lediglich die B 502 unter die Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie.

 

Die Durchführung des Gesamtverfahrens ist genau vorgegeben, ähnlich wie bei der Aufstellung eines B-Planes. Das Amt Probstei hat für die amtsangehörigen Gemeinden Vorplanungen geleistet.

 

Da keine Fragen vorliegen lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0