Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Planung der Außenanlagen nach dem hier vorliegenden Entwurf vom 22.02.2024.


GV-Mitglied, Herr Stoltenberg, veranschaulicht den anliegenden Plan für die Außenlagen des neuen Feuerwehrgerätehauses vom 22.02.2024.

 

Er verweist auf die eng bemessenen Stellplatzbreiten und Mittelflächen. Eventuell wird eine Versetzung des Spielplatzzaunes um bis zu einem Meter erforderlich. Die Spielgeräte wären hiervon jedoch ausgenommen. Soweit die Versetzung des Zaunes nicht notwendig ist, soll vorerst ohne diese geplant werden.

 

Zudem erklärt er, dass die vorhandene Garage in dem hier vorliegenden Plan nicht enthalten ist, da diese feuchte Schäden aufweist und hier eventuell eine Sanierung notwendig sein wird.

 

Weiterhin soll der Eingangsbereich aufgewertet und Fahrradstellplätze zur Verfügung gestellt werden. 

 

Der Plan enthält außerdem eine erweiterte Pflasterung Richtung Spielplatzeingang.

 

Bisher sieht der Plan zwei Stellplätze für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung vor. Bei bis zu 30 erforderlichen Stellplätzen würde jedoch ein Stellplatz ausreichen. Nach einer kurzen Beratung einigt sich die GV darauf, lediglich einen Stellpatz für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung vorzuhalten.

Der Antrag wurde in den Bau- und Wegeausschuss gegeben.

 

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0