Beschluss:

 

1. Der Bürgermeister wird gebeten, bisher erfolgte Anpassungsmaßnahmen, die sich aus §3 des Wegerechtsvertrages – Wärme vom Oktober 1996 ergeben, den Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie der Gemeindevertretung bis zum 31.03.2024 aufgelistet bekannt zu geben.

 

2. Erhaltene Wegenutzungsentgelte sind seit Beginn des Vertrages jährlich aufzulisten und den Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie der Gemeindevertretung bis zum 31.03.2024 mitzuteilen. Zukünftig sind die Wegenutzungsentgelte im Haushalt gesondert nach Versorgungsgebieten auszuweisen.

 

3. Die an bestehenden Wärmenetze angeschlossenen Grundstücke sind dazustellen.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Kündigungsmöglichkeiten es für den Vertrag gibt. Sollte hierfür externe Hilfe benötigt werden, so sind die Kosten im Haushalt 2024 einzustellen. Das Ergebnis der Prüfung ist den Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie der Gemeindevertretung bis Ende Mai 2024 mitzuteilen.

 

5. Neuabschlüsse und alle Veränderungen an (Konzessions-)Nutzungsverträgen bedürfen der Zustimmung der gemeindlichen Selbstverwaltung.


Der eingereichte Antrag durch die SPD zum Wegerechtsvertrag - Wärme wird diskutiert. Die SPD erklärt, dass die Verwaltung aktiv werden solle, Informationen über die Konzessionseinnahmen würden fehlen. Um vertragliche Fragen abzuklären, wird nach dem Planansatz für Rechtsberatung im Haushaltsplan gefragt, der Bürgermeister beantwortet dieses mit 10 T€,  so dass hier externe Hilfe bei Bedarf herangezogen werden kann. Die besprochenen Veränderungen des eingereichten Antrages werden aufgenommen und in dem Beschlussvorschlag, der zur Abstimmung kommt, angepasst.


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 5

Befangen: 0