Beschluss:    

 

Beschluss über die Erweiterung des Plangebietes und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Grundzüge der Planung)

 

A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses

Aufgrund der Einbeziehung der angrenzenden Erschließungsflächen, die für die Erschließung des Vorhabens benötigt werden, wird der Plangeltungsbereich gemäß Anlage neu festgelegt.

 

B. Allgemeine Ziele und Zweckbestimmungen

Als allgemeine Ziele und Zweckbestimmungen werden folgende Einzelheiten für die Planung festgelegt:

 

1. Art der baulichen Nutzung

a.)        Gebietsbezeichnungen           SO großflächiger Einzelhandel

für überwiegend periodischen Bedarf (Verbrauchermarkt/Vollsortimenter und Discounter)

sowie mit untergeordneten Teilflächen für den aperiodischen Bedarf (Fachmarkt/Shopzone)

Ausschluss von: Drogeriefachmarkt und Apotheken

SO Einzelhandel

für überwiegend aperiodischen Bedarf (z.B. Kaufhaus)

 

SO Tankstelle und Reifenhandel

für eine Tankstellennutzung und Nutzungen des Reifenhandels (Reparatur und Verkauf) mit eingeschränkten Warensortiment für den periodischen Bedarf

 

b.)        Verkaufsflächen                     SO großflächiger Einzelhandel

für überwiegend periodischen Bedarf Verbrauchermarkt/Vollsortimenter                                                               ca. 1.800 m²

Discounter                                                ca. 900 m²

Getränkemarkt                                         ca. 400 m²

Fachmarkt/Shopzone (550/250)              ca. 800 m²

SO Einzelhandel

für überwiegend aperiodischen Bedarf (z.B. Kaufhaus)

                                                               ca. 1.100 m²

SO Tankstelle und Reifenhandel

für eine Tankstellennutzung                    ca. 250 m²

 

2. Maß der baulichen Nutzung

a.)        Grundflächen                          SO großflächiger Einzelhandel

für überwiegend periodischen Bedarf Verbrauchermarkt/Vollsortimenter                                                                                  

Discounter                                                                 

Getränkemarkt                                                          

Fachmarkt/Shopzone                                               

Gesamtfläche:                                             6.500 m² 

SO Einzelhandel

für überwiegend aperiodischen Bedarf (z.B. Kaufhaus)

                                                               ca. 2.100 m²

SO Tankstelle und Reifenhandel

für eine Tankstellennutzung                  ca. 1.000 m²

 

 

b.)        Geschossigkeiten                   SO großflächiger Einzelhandel      

für überwiegend periodischen Bedarf Verbrauchermarkt/Vollsortimenter                                                                                  

Discounter                                                                 

Getränkemarkt                                                          

Fachmarkt/Shopzone

                                                                                                                                    I-geschossig 

SO Einzelhandel

für überwiegend aperiodischen Bedarf (z.B. Kaufhaus)

                                                            II-geschossig

SO Tankstelle und Reifenhandel

für eine Tankstellennutzung                II-geschossig

                                                                                                                                            

 

 

c.)         Gebäudehöhen                     SO großflächiger Einzelhandel        

                                                                                                                                    mittlere reale Höhe

(Grobwerte)                           für überwiegend periodischen Bedarf  Verbrauchermarkt/Vollsortimenter

Discounter                                                             7,0 

Getränkemarkt                                                      6,0

Fachmarkt/Shopzone                                           8,0

Einhausungen                                                       5,0

                                                                       

SO Einzelhandel

für überwiegend aperiodischen Bedarf (z.B. Kaufhaus)

                                                                       mittlere reale Gebäudehöhe                   8,0  /  11,0

                                                                       (aufgrund zwei unterschiedlicher Bestandshöhen)

 

SO Tankstelle und Reifenhandel

für eine Tankstellennutzung    

mittlere reale Gebäudehöhe                              8,0


Gemeindevertreter Schnekloth und Manstein verlassen den Sitzungssaal um 20:03 Uhr, da ein Ausschließungsgrund nach § 22 GO vorliegt.

 

Der Bürgermeister erläutert ausführlich die Vorlage. Er verweist auf den bisherigen Verfahrensgang und die einstimmige Beschlusslage im Rahmen der Vorberatung im Bauausschuss. Er berichtet ferner, dass für den 24.11.2010 eine Einwohnerversammlung geplant ist, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen, damit diese in den Willensbildungsprozess einfließen können.

 

Gemeindevertreter Cordts verweist auf die aktuelle Berichterstattung in der Presse. Hier sei es aus seiner Sicht zu Irritationen gekommen. Die Haltung der EIS-Fraktion zu dem Projekt sei nicht ganz richtig wiedergegeben worden. Er möchte deutlich machen, dass die EIS die Planung ausdrücklich begrüßt, auch bezogen auf die geplante Aufenthaltsqualität. Wichtig sei der EIS allerdings, angesichts der unmittelbaren Nähe zur Tankstelle darauf zu achten, dass der neugestaltete Platz nicht zu einem nächtlichen Treffpunkt zum gemeinsamen Alkoholkonsum genutzt werde.

 

Gemeindevertreter Winkler erklärt, dass die SPD-Fraktion mit großer Mehrheit der Überzeugung ist, dass die Planung die Gemeinde aufwertet und somit ein wichtiger Beitrag für die Attraktivitätssteigerung ist.

 

Auch Gemeindevertreter Stoltenberg sieht in der Planung einen Gewinn sowohl für die Wirtschaft als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Schlussendlich werden alle davon profitieren. Die Gemeinde sei hiermit auf einem sehr guten Weg.

 

Der Bürgermeister erläutert anschließend, dass mit dieser Planung nicht etwa die Wünsche von Unternehmen befriedigt werden, sondern dass die Gemeinde ganz ausdrücklich mit dem Planvorhaben vier gemeindliche Ziele verfolgt, und zwar zum einen, dass ein Betrieb, der im Ort historisch gewachsen ist, aber im Grunde dort nicht mehr hingehört, durch die Planung in Schönberg einen anderen Standort finden kann. Zum zweiten trägt das Planvorhaben dazu bei, dass Schönberg sich als Einkaufsstandort profilieren kann. Durch eine Steigerung der Attraktivität der Angebote könne die verlorene Umlandnachfrage ein Stück weit zurückgewonnen werden. Schließlich leiste das Planvorhaben einen wertvollen Beitrag für die städtebauliche Gestaltung der Gemeinde und nicht zuletzt werden durch das Planvorhaben Parkplätze geschaffen, die zu einem attraktiven Einkaufsstandort dazugehören.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 2

 

Gemeindevertreter Schnekloth und Manstein betreten den Sitzungssaal um 20:16 Uhr.