Beschluss:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.

 


Sachverhalt:

 

Der bisherige Haushaltsentwurf der Gemeinde Prasdorf für das Haushaltsjahr 2024 ist bereits im Finanzausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2023 (PRASD/FA/02/2023) intensiv beraten und diskutiert worden.

Aufgrund der vom Bürgermeister in dieser Sitzung eingebrachten umfangreichen Investitionsliste und der damit verbundenen Finanzierungsschwierigkeit hat der Finanzausschuss in dieser Sitzung keine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben.

 

Zur Vorbereitung der nächsten Finanzausschusssitzung am 30.01.2024 hat es zwischenzeitlich ein „Arbeitsgespräch“ gegeben. Die dort mehrheitlich geplanten Änderungen zum bisherigen Haushaltsentwurf sind in dem beigefügten Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt worden.

 

Eingebrachte Änderungen zum bisherigen Haushaltsentwurf sind auf der beigefügten Veränderungsliste separat ausgewiesen.

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Kruse als stellvertretendem Finanzausschussvorsitzenden. Dieser erläutert den Haushalt und hebt einige Punkte hervor. Der Posten „Unterhaltung Dorfgemeinschaftshaus“ in Höhe von 30.000 Euro wird diskutiert.

Frau Schneekloth fragt an, wie die unterschiedliche Anhebung der Hebesätze zustande gekommen ist. Dies will man im Finanzausschuss erörtern.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Der Vorsitzende befindet den Beschluss als abgelehnt und stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung.

 

Beschluss

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Haushalt mit folgender Änderung zu genehmigen, der Posten „Unterhaltung Dorfgemeinschaftshaus“ in Höhe von 30.000 Euro wird gestrichen.

 

Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Der Protokollführer weist den Vorsitzenden auf den Paragrafen 39 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hin. Hieraus geht hervor, dass nur Ja- und Neinstimmen gezählt werden dürfen und dem erstgefassten Beschluss entsprechend zugestimmt wurde.

Der Vorsitzende erwidert, dass man dies im Anschluss an den öffentlichen Teil erörtern wird.