Herr Heimann stellt sich als Neubürger vor und erkundigt sich, ob es möglich ist, die Straßenbeleuchtung nachts innerhalb eines bestimmten Zeitraumes auszuschalten.

 

Herr Bürgervorsteher Müller erläutert an dieser Stelle, dass beispielsweise im Krützkrög die Straßenbeleuchtung zwischen 01:00 Uhr und 04:30 Uhr ausgeschaltet ist.

 

Herr Bürgermeister Voß erklärt, dass er ad hoc nicht sagen können, wo überall im Gemeindegebiet Nachtabschaltungen vorgenommen werden. Er nehme die Frage gerne mit und bittet Herrn Heimann, ihm seine Kontaktdaten zu hinterlassen.

 

Herr Scholz spricht das Erbbaurechtsgrundstück Karkkamp 9 an. Leider sei immer noch keine Klärung herbeigeführt worden. Er habe keine Antwort auf sein Anliegen erhalten. Herr Bürgermeister Voß bedauert dies und bietet Herrn Scholz an, mit seinem Vorzimmerbüro einen Termin für ein persönliches Gespräch zu machen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Der Bürgervorsteher schließt die Einwohnerfragestunde.