Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dem Entwurf des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage BARSB/BV/083/2023 zuzustimmen und diesen zur Offenlegung zu bestimmen. Die vorgelegten Abwägungsentscheidungen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. den gebilligten Entwurf des Lärmaktionsplans für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0