Herr Fleischfresser erläutert den Antrag der WIP-Fraktion.

 

Küstenschutz / Sandaufspülungen / Deckwerk

Einführend erläutert Herr Bürgermeister Voß, dass die Gemeinde aktuell auf das Inkrafttreten der Förderrichtlinien zur Wiederherstellung von Küstenschutzanlagen nach dem Oktoberhochwasser wartet, um die Anträge einzureichen. Die endgültige Richtlinie ist für den 12.02. avisiert. Die empfohlenen Sandaufspülungen in dem Strandbereich zwischen MWSH und U-Boot fallen voraussichtlich unter die Förderrichtlinie. Hier geht man von einer 90%igen Förderquote aus. Diesbezügliche Pläne und Massenermittlungen sind bereits durch das Büro ITT und das Ingenieurbüro Levsen erfolgt und könnten noch im Frühjahr durchgeführt werden. Eine Stellungnahme des LKN, das diesen Schritt befürwortet, liegt ebenfalls vor.

 

Herr Thiel vom Büro ITT bezieht sich auf das von seinem Büro erstellte Gutachten zur Küstensicherung und stellt anhand von Luftbildern sowie Querschnitten die aktuelle Strandsituation dar. Er erläutert mögliche Küstenschutzmaßnahmen. Er geht dabei auf kurz- bis mittelfristige sowie langfristige Maßnahmen ein. So ist die Sandaufspülung im Bereich MWSH bis U-Boot eine kurz- bis mittelfristige Schutzmaßnahme für die aktuell freiliegende Igeldecke, die bei weiteren Hochwasserereignissen gefährdet wäre. Geplant ist eine Aufspülung von ca.4.000 m3 Sand. Die Kosten belaufen sich auf ca. 170-180 T€ inkl. der Planungsleistungen. Für eine langfristigere Verhinderung des Sandabtrages bedarf es ganzheitlicher Betrachtungen. Hier spielt die seinerzeit für den Schutz des U-Bootes gebaute Steinmole eine Rolle.

 

Frau Carstensen vom LKN stellt anhand von Hochwassergefahrenkarten dar, welche Teile Laboes im Risikogebiet liegen. Sie betont, dass sich die Gemeinde Laboe über ein generelles Küstenschutzkonzept über die gesamte Uferlänge Gedanken machen muss. Die vorher diskutierten Sandaufspülungen zum Schutz des vorhandenen Küstenschutzbauwerkes (Igeldecke inkl. Kopfsicherung) im Bereich MWSH bis U-Boot müssen separat betrachtet werden und sind nur ein kleiner Teil des Küstenschutzes für Laboe. Sie verweist darauf, dass es für neue Küstenschutzbauwerke besondere Anforderungen und aufwendige Genehmigungsverfahren gibt. Beispielsweise nennt sie eine Mindesthöhe von 3 m über N.N. als grundsätzliche Bedingung für eine Förderung. Auch die alleinige Betrachtung der Gefährdungslage durch die Ostsee reicht nicht aus. Hier sind insbesondere auch die topographischen Merkmale der unteren Ortsteile Laboes zu berücksichtigen. Eine Gefährdungslage durch Wasser besteht durchaus auch von hinten bzw. von Landseite aus, da etliche bebaute Ortsteile tiefer liegen.

Desweiteren führt Frau Carstensen aus, dass es verschiedene Fördertöpfe und -regularien für die Planung von Promenaden einerseits und für Küstenschutzbauwerke andererseits gibt.

 

Der Gemeindewehrführer Herr Arp unterstützt die Aussagen von Frau Carstens und betont wie wichtig es ist, in Sachen Hochwasserschutz tätig zu werden. Er plädiert für ein festes Bauwerk entlang der Wasserkante mit Durchgängen, die sich ohne großen Aufwand verschotten lassen. Darüber hinaus wiederholt er, dass auch die Rückstausituation am Hafen berücksichtigt werden muss.

 

Es schließen sich mehrere Nachfragen an Herrn Thiel sowie Frau Carstensen an, gefolgt von einer intensiven Diskussion, in der u.a. die Dauer und Nachhaltigkeit von Maßnahmen, der aktuelle Zustand der Igeldecke inkl. der Kopfsicherung sowie die generelle Höhe von Küstenschutzbauwerken insgesamt thematisiert werden.

Im Ergebnis sehen die Anwesenden mehrheitlich die Notwendigkeit für die Sandaufspülungen im Bereich MWSH bis U-Boot und sprechen sich für eine Mindesthöhe von 3,30 m über N.N. aus, die zur Grundlage für weitere Küstenschutzplanungen nötig ist.

 

Promenade

Herr Bendfeldt stellt das Büro BHF vor und zeigt Referenzbeispiele von anderen Promenadenprojekten wie Strande, Möltenort, Wyk auf Föhr, Schwerin. Sein Büro legt dabei Wert auf einfache – nicht „überkandidelte“ – zeitlose Entwürfe, die mit hochwertigen und langlebigen Materialien umgesetzt werden.

Er skizziert kurz, dass das Büro BHF bereits in 2022 eine Machbarkeitsstudie für den Promenadenabschnitt zwischen MWSH und Strandkiosk Birkenweg durchgeführt hat. Damals wurden 3 Varianten untersucht. Er stellt anhand einer Präsentation die leicht geschwungene Vorzugsvariante III A mit ihren Details vor.

Die Präsentation wird nachträglich zum TO-Punkt hochgeladen.

 

Es schließen sich mehrere Wortmeldungen an.

 

Zur zeitlichen Umsetzung führt Herr Bendfeldt aus, dass zunächst ein Auftrag erteilt werden müsste, danach würde die Genehmigungsplanung erstellt, auf deren Grundlage ein Förderantrag gestellt werden kann. Seiner Erfahrung nach dauert es in der Regel bis zu einem Jahr bis der Zuwendungsbescheid vorliegt.

 

Im Ergebnis der heutigen Fachbeiträge geht Herr Bendfeldt davon aus, dass es eine zweigeteilte Planung für eine Art Mauer bzw. ein Küstenschutzbauwerk geben und in einem zweiten Schritt eine dahinterliegende Promenadenplanung folgen muss.

 

Herr Bürgermeister Voß fasst die Ergebnisse der Fachbeiträge und der Diskussionen zusammen und formuliert folgende Beschlussvorschläge.

 

Herr Eschenlauer bittet um getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten.

 

Beschluss:

1.       Der WA empfiehlt der GV zu beschließen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag zur Sandaufspülung zur Beseitigung der entstandenen Schäden aufgrund der Notlage durch das Oktoberhochwasser bis zu einer Summe von 180 T€ zu erteilen. Ein Förderantrag ist gemäß der Förderrichtlinien des MEKUN auf Grundlage der vorgestellten Pläne des Büros ITT Port Consult zu stellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel bzw. der Zuschuss werden im Wirtschaftsplan 2024 bereitgestellt.

 

Stimmberechtigte: 15

 

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

2.    In der Planung für die Promenade ist ein Küstenschutzbauwerk mit einem Mindestmaß von 3,30 m über N.N. zu berücksichtigen.

 

Stimmberechtigte: 15

 

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

3.    Der WA empfiehlt der GV, die Promenadenplanung auf Grundlage der Variante III A des Büros BHF weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse der Fachbeiträge der heutigen Sitzung sind sowohl in die Promenaden- als auch in die Küstenschutzplanung aufzunehmen.

 

Stimmberechtigte: 15

 

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 2

Befangen: 0

 

4.    Der WA empfiehlt der GV, das Konzept Küstenschutz des Büros ITT Port Consult zu billigen und zur Grundlage für weitere Maßnahmen zu machen.

 

Stimmberechtigte: 15

 

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 2

Befangen: 0

 

 

Der Vorsitzende Herr Aulitzky schließt die Sitzung um 21:52 Uhr.