Die Vorsitzende berichtet zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG), das seit Anfang Januar 2024 in Kraft getreten ist. Ziel ist die Verpflichtung aller Gemeinden zur Wärmeplanung, sobald die gesetzlichen Regelungen dafür geschaffen sind (voraussichtlich Anfang 2025).

Für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern (Schönberg innerhalb der Probstei) müssen bis 30.06.2028 Wärmepläne erstellt werden, für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bereits bis zum 30.06.2026.

Je nach Gemeindegröße gibt es unterschiedliche Anforderungen. So können die Bundesländer für Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern vereinfachte Verfahren vorsehen, in den z. B. der Kreis der zu Beteiligenden reduziert wird. Dies soll der Vereinfachung dienen.

Kleinere, benachbarte Gemeinden können in sog. Konvoi-Verfahren zusammenarbeiten und gemeinsame Wärmepläne erstellen, allerdings sind zukünftige Anforderungen diesbezüglich (kleinere Gemeinde, Konvoi-Verfahren) noch gänzlich ungeklärt.

Derzeit gibt es aufgrund des ausgesprochenen Antrags- und Bewilligungsstopps keinerlei Förderungen durch die Nationale Klimaschutzinitiative. Auch die Landesregierung hat noch keine Aussagen zu finanziellen Unterstützungen getroffen.

Aufgrund dessen sind die durch die kommunale Wärmeplanung entstehenden finanziellen Risiken aktuell nicht einschätz- und bewertbar.

Es wird angeregt, einen Arbeitskreis zu gründen und eine Bestandsaufnahme der Altbestände bezüglich Wärme- und Energieversorgung zu erheben. Bürger Jürgen Wolff erklärte ausdrücklich seine Bereitschaft zur Mitarbeit.

 

Beschluss:

·         Der Ausschuss für UEMT empfiehlt der Gemeindevertretung, sich in Bezug auf offizielle Schritte für die kommunale Wärmeplanung zurückzuhalten und von externen Beauftragungen und Ausgaben abzusehen, solange eine gesetzliche Regelung nicht geschaffen wurde und zukünftigen Anforderungen nicht geklärt sind.

·         Zum Zwecke von Information und Weiterbildung im Bereich Wärmeplanung kann eine aus Gemeindevertretern und bürgerlichen Mitgliedern bestehende Arbeits-/Austauschgruppe gegründet werden, die bei Konkretisierung durch engagierte BürgerInnen ergänzt werden kann.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0