Sitzung: 23.01.2024 Ausschuss für Umwelt, Energie, Mobilität und Tourismus
Die
Vorsitzende berichtet zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung
der Wärmenetze (WPG), das seit Anfang Januar 2024 in Kraft getreten ist. Ziel
ist die Verpflichtung aller Gemeinden zur Wärmeplanung, sobald die gesetzlichen
Regelungen dafür geschaffen sind (voraussichtlich Anfang 2025).
Für
Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern (Schönberg innerhalb der
Probstei) müssen bis 30.06.2028 Wärmepläne erstellt werden, für Gemeindegebiete
mit mehr als 100.000 Einwohnern bereits bis zum 30.06.2026.
Je
nach Gemeindegröße gibt es unterschiedliche Anforderungen. So können die
Bundesländer für Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern vereinfachte Verfahren
vorsehen, in den z. B. der Kreis der zu Beteiligenden reduziert wird. Dies soll
der Vereinfachung dienen.
Kleinere,
benachbarte Gemeinden können in sog. Konvoi-Verfahren zusammenarbeiten und
gemeinsame Wärmepläne erstellen, allerdings sind zukünftige Anforderungen
diesbezüglich (kleinere Gemeinde, Konvoi-Verfahren) noch gänzlich ungeklärt.
Derzeit
gibt es aufgrund des ausgesprochenen Antrags- und Bewilligungsstopps keinerlei
Förderungen durch die Nationale Klimaschutzinitiative. Auch die Landesregierung
hat noch keine Aussagen zu finanziellen Unterstützungen getroffen.
Aufgrund
dessen sind die durch die kommunale Wärmeplanung entstehenden finanziellen
Risiken aktuell nicht einschätz- und bewertbar.
Es
wird angeregt, einen Arbeitskreis zu gründen und eine Bestandsaufnahme der
Altbestände bezüglich Wärme- und Energieversorgung zu erheben. Bürger Jürgen
Wolff erklärte ausdrücklich seine Bereitschaft zur Mitarbeit.
Beschluss:
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Der
Ausschuss für UEMT empfiehlt der Gemeindevertretung, sich in Bezug auf
offizielle Schritte für die kommunale Wärmeplanung zurückzuhalten und von
externen Beauftragungen und Ausgaben abzusehen, solange eine gesetzliche
Regelung nicht geschaffen wurde und zukünftigen Anforderungen nicht geklärt
sind.
·
Zum
Zwecke von Information und Weiterbildung im Bereich Wärmeplanung kann eine aus
Gemeindevertretern und bürgerlichen Mitgliedern bestehende
Arbeits-/Austauschgruppe gegründet werden, die bei Konkretisierung durch
engagierte BürgerInnen ergänzt werden kann.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |