Im Naturerlebnisraum (NER) muss sich etwas ändern und diese Änderungen müssen sich in Nutzungsordnung und Beschilderung niederschlagen. Auch aufgrund von Bürgerbeschwerden u. a. wegen Lärm- und Müllbelästigung wurde intensiv diskutiert.

Der Ausschuss empfiehlt, die Nutzungsordnung der Naturerlebnisraumes (NER) wie folgt zu ändern:

 

·         Nutzung des Spielplatzes/NER wie bisher bis 22 Uhr, Grillen (an vorgegebenen Stellen) erlaubt bis 20 Uhr.

·         Verbot von offenem Feuer außerhalb der offiziellen Feuer-/Grillstellen; MieterInnen der Hütte dürfen an vorgegebener Stelle einen Gasgrill aufstellen und nutzen.

·         Freie Nutzung der Feuer-/Grillstelle, wobei sich aufgrund der Grillgröße auch mehrere Personen/Gruppen die gleichzeitige Nutzung teilen können oder müssen.

·         Erneuerung der Beschilderung, wobei zur Überbrückung von Sprachbarrieren Piktogramme genutzt werden sollten.

·         Die detaillierte Nutzungsordnung sollte per QR-Code hinterlegt werden.

Die Vermietung der Blockhütte wird separat behandelt.