Sitzung: 23.01.2024 Ausschuss für Umwelt, Energie, Mobilität und Tourismus
Im
Naturerlebnisraum (NER) muss sich etwas ändern und diese Änderungen müssen sich
in Nutzungsordnung und Beschilderung niederschlagen. Auch aufgrund von
Bürgerbeschwerden u. a. wegen Lärm- und Müllbelästigung wurde intensiv
diskutiert.
Der
Ausschuss empfiehlt, die Nutzungsordnung der Naturerlebnisraumes (NER) wie
folgt zu ändern:
·
Nutzung
des Spielplatzes/NER wie bisher bis 22 Uhr, Grillen (an vorgegebenen Stellen)
erlaubt bis 20 Uhr.
·
Verbot
von offenem Feuer außerhalb der offiziellen Feuer-/Grillstellen; MieterInnen
der Hütte dürfen an vorgegebener Stelle einen Gasgrill aufstellen und nutzen.
·
Freie
Nutzung der Feuer-/Grillstelle, wobei sich aufgrund der Grillgröße auch mehrere
Personen/Gruppen die gleichzeitige Nutzung teilen können oder müssen.
·
Erneuerung
der Beschilderung, wobei zur Überbrückung von Sprachbarrieren Piktogramme
genutzt werden sollten.
·
Die
detaillierte Nutzungsordnung sollte per QR-Code hinterlegt werden.
Die
Vermietung der Blockhütte wird separat behandelt.