Seitens eines Bürgers wurde gefragt, wie sich Vermieter den Gästen gegenüber bezüglich der zum 01.01.2024 geänderten Satzung zur Kurabgabe in Laboe äußern sollen. „Gibt es Empfehlungen?“

Bürgermeister Bleidießel erläuterte kurz, dass sich nichts ändert und alles beim Alten bleibt. Nur die Nutzung des Strandes ist abgabepflichtig. Bei der Änderung handelt es sich lediglich um eine neue Formulierung, die rechtlich notwendig geworden ist.