Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Anschlussbeiträge in der Höhe von 476.858,34 aufzulösen und den Abschreibungsbetrag in der Höhe von 1,73 %, sind gleich € 8.249,- gewinnbringend dem Haushalt zuzuführen.

Die gebührenpflichtigen Niederschlagswassergebühr von 0,25 Ct. bleiben somit für die Bürger im Kalkulationszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026 unverändert.


Herr Hirsch empfiehlt die vereinnahmten Anschlussbeiträge in der Höhe von 476.858,34 aufzulösen und den errechneten Abschreibungssatz in der >Höhe von 1,73 Prozent, entspricht einem jährlichen Betrag von € 8.249 als Erlöse in den Gebührenhaushalt einzubuchen.


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0