Der Vorsitzende, Herr Mohr, eröffnet die Sitzung um 19:01 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Der Vorsitzende verpflichtet das bürgerliche Mitglied Rainer Lüdekke gem. § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein. Herr Lüdekke ist als Vertretung für Herrn Wolfgang Jahn anwesend.