Herr Jacobs bemängelt, dass die Einladung zur Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses bereits mehrfach nicht im Probsteier Herold veröffentlicht wurde. Weiter führt Herr Jacobs aus, dass der im nichtöffentlichen Teil vorgesehene Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 9 der Gemeindeordnung und § 16 des Informationsfreiheitsgesetzes öffentlich beraten werden müsste.

 

Bürgermeister Kokocinski erklärt, dass die Veröffentlichung der Sitzungen im Internet formal ausreichend ist. Ausschussvorsitzender Cordts ergänzt, dass eine Veröffentlichung im Probsteier Herold grundsätzlich vorgesehen ist, Herr Lage ist heute leider nicht dabei, er wollte der Frage nachgehen.

 

Zur Frage der öffentlichen Beratung des Tagesordnungspunktes 5 erklärt Bürgermeister Kokocinski, dass es zunächst um eine rechtliche Beratung der Selbstverwaltung geht, es werden keine Entscheidungen getroffen und keine Beschlüsse gefasst. Da das Thema der baurechtlichen Situation im Bereich Holm sehr sensibel ist und sehr viele Menschen davon betroffen sind, sollte sich der Ausschuss auch zum Schutz der Öffentlichkeit zunächst einmal intern beraten lassen. Sobald Beschlüsse erforderlich sind, wird das Thema selbstverständlich öffentlich behandelt.