Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen. Somit liegt der erste doppische Haushalt der Gemeinde Wisch vor.

 

Der Vorsitzende und der Kämmerer führen in das Thema “Doppik“ ein.

Eine Eröffnungsbilanz kann erst nach dem Jahresabschluss 2023 aufgestellt werden.

 

Der Entwurf der HH-Satzung mit dem HH-Plan 2024 wird ausführlich beraten, Fragen dazu werden beantwortet. Auf die Durchsicht der kompletten Einzelpläne wird verzichtet, da allen Anwesenden das ausführliche Zahlenwerk vorliegt.

 

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen ausgeglichenen Haushalt aus.

Ein Jahresüberschuss kann allerdings nicht ausgewiesen werden.

 

Den Erträgen von 1.514.400 € stehen Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber. Und im Finanzplan stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.439.100 € Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.387.000 € gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit + 52.100 €. Im Finanzhaushalt kommt es für 2024 zu einem Fehlbetrag an liquiden Mitteln in Höhe von -283.900 €. Auf die Aufnahme von Krediten wird verzichtet, weil die Gemeinde Wisch über ausreichend Finanzmittel verfügt. Die Gemeinde ist schuldenfrei, es gibt keine Verpflichtungsermächtigungen und keine Kassenkredite.

 

Den Einzahlungen aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 26.000 € für erwartete Förderungen stehen Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von 362.000 € gegenüber. Die Einzelpositionen werden vorgestellt und erörtert.

 

Die Hebesätze sind unverändert: Grundsteuer A

 

220 %

Grundsteuer B

240 %

Gewerbesteuer

280 %

 

Im Vergleich mit den übrigen Amtsgemeinden liegen die Hebesätze weit unter dem Durchschnitt. Für die Berechnung von Schlüsselzuweisungen hat dies negative finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde.

 

Der Finanzausschuss verständigt sich darauf, den Hebesatz der Gewerbesteuer ab 2025, ggf. in moderaten Schritten, anzupassen, um sukzessive auf Höhe des Nivellierungshebesatzes zu kommen. Der Finanzausschuss und/oder die Gemeindevertretung soll in der zweiten Jahreshälfte einen entsprechenden Beschluss fassen.

 

Vor einer möglichen Entscheidung der Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sollen die Auswirkungen der Grundsteuerreform ab 2025 abgewartet werden.

 

Die Kreis-, Amts- und Verbandsumlagen werden steigen. Gründe sind in erster Linie die zu erwirtschaftenden Abschreibungen aufgrund der Doppik-Einführung und bzgl. der Amtsumlage die steigenden Kosten für die Unterbringung der Geflüchteten.

 

Nach eingehender Prüfung und Beratung kommt der Finanzausschuss einstimmig zu folgen-dem

 

 

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem

Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0