Sitzung: 17.01.2024 Finanzausschuss
Vorlage: WISCH/BV/070/2023
Mit dem
Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts
abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr
Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung
führen müssen. Somit liegt der erste doppische Haushalt der Gemeinde Wisch vor.
Der Vorsitzende und der Kämmerer führen in das Thema “Doppik“ ein.
Eine Eröffnungsbilanz kann erst nach dem Jahresabschluss 2023
aufgestellt werden.
Der Entwurf der HH-Satzung mit dem HH-Plan 2024 wird ausführlich
beraten, Fragen dazu werden beantwortet. Auf die Durchsicht der kompletten
Einzelpläne wird verzichtet, da allen Anwesenden das ausführliche Zahlenwerk
vorliegt.
Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen
ausgeglichenen Haushalt aus.
Ein Jahresüberschuss kann allerdings nicht
ausgewiesen werden.
Den Erträgen von 1.514.400 € stehen
Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber. Und im Finanzplan stehen den
Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.439.100 €
Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.387.000 € gegenüber.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit + 52.100 €. Im
Finanzhaushalt kommt es für 2024 zu einem Fehlbetrag an liquiden Mitteln in
Höhe von -283.900 €. Auf die Aufnahme von Krediten wird verzichtet, weil die
Gemeinde Wisch über ausreichend Finanzmittel verfügt. Die Gemeinde ist
schuldenfrei, es gibt keine Verpflichtungsermächtigungen und keine
Kassenkredite.
Den Einzahlungen aus der Investitions- und
der Finanzierungstätigkeit von 26.000 € für erwartete Förderungen stehen
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von
362.000 € gegenüber. Die Einzelpositionen werden vorgestellt und erörtert.
Die Hebesätze sind unverändert:
Grundsteuer A |
220 % |
Grundsteuer B |
240 % |
Gewerbesteuer |
280 % |
Im Vergleich mit den übrigen Amtsgemeinden
liegen die Hebesätze weit unter dem Durchschnitt. Für die Berechnung von
Schlüsselzuweisungen hat dies negative finanzielle Auswirkungen auf die
Gemeinde.
Der Finanzausschuss verständigt sich darauf, den Hebesatz der
Gewerbesteuer ab 2025, ggf. in moderaten Schritten, anzupassen, um sukzessive
auf Höhe des Nivellierungshebesatzes zu kommen. Der Finanzausschuss und/oder
die Gemeindevertretung soll in der zweiten Jahreshälfte einen entsprechenden
Beschluss fassen.
Vor einer möglichen Entscheidung der Anpassung der Hebesätze der
Grundsteuer A und B sollen die Auswirkungen der Grundsteuerreform ab 2025
abgewartet werden.
Die Kreis-, Amts- und Verbandsumlagen werden steigen. Gründe sind in
erster Linie die zu erwirtschaftenden Abschreibungen aufgrund der
Doppik-Einführung und bzgl. der Amtsumlage die steigenden Kosten für die
Unterbringung der Geflüchteten.
Nach eingehender Prüfung und Beratung kommt der
Finanzausschuss einstimmig zu folgen-dem
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem
Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden
Entwurf zu beschließen.
Stimmberechtigte: 3 |
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Ja-Stimmen: 3 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |