Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides gem. § 16g Gemeindeordnung mit folgender Fragestellung:

  Sind Sie dafür, dass die Aufstellungsbeschlüsse zur Entwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen vom 21.11.2023 bezogen auf die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 (Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses TOP 6 und 7 am 21.11.2023) aufgehoben werden?“

 


Herr Jürgen Cordts übernimmt für die EIS Fraktion das Wort.

 

Die EIS-Fraktion bittet um Aufnahme folgenden Tagesordnungspunktes im öffentlichen Teil der o. g. Sitzung der Gemeindevertretung:

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Begründung:  

In der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses am 21.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 6: Zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans

1.      Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nordwestl. der Bahnstrecke Kiel-Schönberg, nordöstl. der Bebauung Lamp'sche Koppel/Älvdalenweg/Haljalastraße und südöstl. vom Baumrader Weg" zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Aufstellungsbeschluss).

2.      Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird an dasBüro IPP Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH beauftragt.

3.    Die Kosten des Verfahrens sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten. TOP 7: Zum Bebauungsplan Nr. 76

1.             Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 für das Gebiet "nordwestl. der Bahnstrecke Kiel-Schönberg, nord-östl. der Bebauung Lamp'sche Koppel/Älvdalenweg/Haljalastraße und südöstl. vom Baumrader Weg" zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Aufstellungsbeschluss).

2.             Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Büro IPP Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH beauftragt.

3.             Die Kosten des Verfahrens sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten.

 

Die Gemeindeordnung lässt gem. § 16g Abs. 1 die Durchführung eines Bürgerentscheides auch für Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung bezogen auf Aufstellungsbeschlüsse zu, wenn die Aufstellungsbeschlüsse nicht mit einer Zweidrittel-Mehrheit gefasst wurden. Beide Beschlüsse wurden nicht mit einer Zweidrittel-Mehrheit gefasst.

Im Kern geht es um die Frage der Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die zwar grundsätzlich im Sinne des notwendigen Klimaschutzes zu begrüßen wären, aber in einer Größenordnung vorgesehen sind, die einen angemessenen Ausgleich der Interessen eines nachhaltigen Freiflächenverbrauchs in Frage stellen. Es handelt sich daher um eine Entscheidung, die durchaus auch nachteilige Auswirkungen auf die Entwicklung der Gemeinde haben kann. In der Sitzung des Ausschusses sind u. a. Bedenken wegen der Gesamtgröße und Auswirkungen auf die touristische Entwicklung geäußert worden. Bei den im Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss diskutierten Flächen im Gemeindegebiet handelt es sich nicht um Flächen entlang überregionaler Verkehrsachsen (z.B. Autobahnen, Bundesstraßen, mehrspurige Bahnstrecken) entlang derer Solarfreiflächenanlagen schon fast zum „gewohnten“ Landschaftsbild gehören.

Bei diesen nachhaltigen Entscheidungen ist der EIS-Fraktion eine größtmögliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wichtig. Zwar sieht auch die Bauleitplanung eine Bürgerbeteiligung vor, es erscheint aber angemessen und angebracht, die Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Grundsatzentscheidung direkt zu beteiligen. Damit wird dann auch gewährleistet, dass das ggfls. weitere Verfahren auf ein größtmögliches Fundament der Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger gestellt ist. Die Durchführung eines Bürgerentscheids ist dafür das geeignete Mittel.

Die einzelnen Fraktionen melden sich zu Wort und nehmen Stellung zum Antrag, worauf eine kurze Diskussion erfolgt.


Stimmberechtigte: 21

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 16

Enthaltungen: 0

Befangen: 0