Sitzung: 19.12.2023 Gemeindevertretung
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides gem. §
16g Gemeindeordnung mit folgender Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass die
Aufstellungsbeschlüsse zur Entwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen vom 21.11.2023
bezogen auf die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 76 (Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses
TOP 6 und 7 am 21.11.2023) aufgehoben werden?“
Herr Jürgen Cordts übernimmt für die EIS Fraktion das Wort.
Die
EIS-Fraktion bittet um Aufnahme folgenden Tagesordnungspunktes im öffentlichen
Teil der o. g. Sitzung der Gemeindevertretung:
Beratung
und Beschlussfassung über die Durchführung eines Bürgerentscheids zur
Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Begründung:
In der Sitzung des Ortsentwicklungs-
und Planungsausschusses am 21.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 6: Zur 21. Änderung des
Flächennutzungsplans
1.
Der Ortsentwicklungs- und
Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nordwestl. der Bahnstrecke
Kiel-Schönberg, nordöstl. der Bebauung Lamp'sche
Koppel/Älvdalenweg/Haljalastraße und südöstl. vom Baumrader Weg" zur
Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Aufstellungsbeschluss).
2.
Der Auftrag
für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird an dasBüro
IPP Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH beauftragt.
3. Die Kosten des Verfahrens sind der Gemeinde vom
Investor zu erstatten. TOP 7: Zum Bebauungsplan Nr. 76
1.
Der
Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 76 für das Gebiet "nordwestl. der Bahnstrecke
Kiel-Schönberg, nord-östl. der Bebauung Lamp'sche
Koppel/Älvdalenweg/Haljalastraße und südöstl. vom Baumrader Weg" zur
Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Aufstellungsbeschluss).
2.
Der Auftrag
für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Büro
IPP Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH beauftragt.
3.
Die Kosten
des Verfahrens sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten.
Die Gemeindeordnung lässt gem. § 16g Abs. 1 die Durchführung eines
Bürgerentscheides auch für Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung bezogen
auf Aufstellungsbeschlüsse zu, wenn die Aufstellungsbeschlüsse nicht mit einer
Zweidrittel-Mehrheit gefasst wurden. Beide Beschlüsse wurden nicht mit einer
Zweidrittel-Mehrheit gefasst.
Im Kern geht
es um die Frage der Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die zwar
grundsätzlich im Sinne des notwendigen Klimaschutzes zu begrüßen wären, aber in
einer Größenordnung vorgesehen sind, die einen angemessenen Ausgleich der
Interessen eines nachhaltigen Freiflächenverbrauchs in Frage stellen. Es
handelt sich daher um eine Entscheidung, die durchaus auch nachteilige
Auswirkungen auf die Entwicklung der Gemeinde haben kann. In der Sitzung des Ausschusses
sind u. a. Bedenken wegen der Gesamtgröße und Auswirkungen auf die touristische
Entwicklung geäußert worden. Bei den im Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss
diskutierten Flächen im Gemeindegebiet handelt es sich nicht um Flächen entlang
überregionaler Verkehrsachsen (z.B. Autobahnen, Bundesstraßen, mehrspurige
Bahnstrecken) entlang derer Solarfreiflächenanlagen schon fast zum „gewohnten“
Landschaftsbild gehören.
Bei diesen
nachhaltigen Entscheidungen ist der EIS-Fraktion eine größtmögliche Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger wichtig. Zwar sieht auch die Bauleitplanung eine
Bürgerbeteiligung vor, es erscheint aber angemessen und angebracht, die
Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Grundsatzentscheidung direkt zu
beteiligen. Damit wird dann auch gewährleistet, dass das ggfls. weitere
Verfahren auf ein größtmögliches Fundament der Beteiligung unserer Bürgerinnen
und Bürger gestellt ist. Die Durchführung eines Bürgerentscheids ist dafür das
geeignete Mittel.
Die
einzelnen Fraktionen melden sich zu Wort und nehmen Stellung zum Antrag, worauf
eine kurze Diskussion erfolgt.
Stimmberechtigte: 21 |
|
||
Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 16 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |