Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird gebeten, beim Ordnungsamt des Amtes zu veranlassen, im Bereich der Harderkoppel 51-53 ein Verkehrszeichen “Absolutes Halteverbot“ (VZ 283) aufzustellen. Nach einem Jahr soll evaluiert werden, ob die Aufstellung den Zweck erfüllt hat. 


Herr Cordts präferiert, das Schild zunächst befristet aufzustellen, um zu schauen, wie sich die Verkehrssituation dort entwickelt.

 

Abweichend der Bezeichnung in der Beschlussvorlage, handelt es sich um das Verkehrsschild 283 (Absolutes Halteverbot).

 

 

 

  


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0