Sitzung: 14.12.2023 Gemeindevertretung
Vorlage: STOLT/BV/084/2023
Sachverhalt:
Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des
kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in
Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der
doppelten Buchführung führen müssen.
In der Anlage
wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Stoltenberg vorgelegt.
Der Haushaltsplan besteht aus
einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen
(Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung
und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der
Jahresabschluss erstellt wird.
Die Ergebnisrechnung ist mit
der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die
periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr
dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.
In der Finanzrechnung werden
ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und –abflüsse
der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und
Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird
der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die
Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss
ab.
Die dritte Komponente der
Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und
Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital,
Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die
wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital,
Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum
01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz
ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023
möglich.
Der vorliegende
Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 124.500 EUR aus. Den Erträgen
von 805.800 EUR stehen Aufwendungen von 930.300 EUR gegenüber. Im Finanzplan
stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 791.400 EUR
die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 899.600 EUR
gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit -108.200
EUR.
Den Einzahlungen aus der
Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 13.000 EUR stehen Auszahlungen
für Investitions- und der Finanzierungstätigkeit (Tilgung von Krediten) von
14.900 EUR.
Im Saldo verändert sich der
Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von -110.100 EUR. Planerisch ist eine
Kreditaufnahme von 6.700 EUR möglich und auch erforderlich.
Der vorliegende Ergebnisplan
beinhaltet erhöhte Unterhaltungsaufwendungen in den Bereichen Feuerlöschteich,
Gemeindestraßen, Brücken, Mietwohnung und Regenrückhaltebecken.
Darüber hinaus haben sich die
Aufwendungen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten massiv erhöht.
Die von der Gemeinde zu tragende Haushaltsbelastung liegt bei 152.500 EUR
(2023: 95.300 EUR).
Das gesamte Aufkommen der
Realsteuern (Grundsteuer A und B + Gewerbesteuer) liegt hingegen bei 124.100
EUR. Somit reichen diese Steuereinnahmen der Gemeinde bei weitem nicht aus, um
die Betreuungskosten in Kindertagesstätten zu decken.
Weitere Erläuterungen zum
vorliegenden Haushaltsplan werden mündlich in der kommenden Sitzung des
Finanzausschusses vorgetragen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf
Stimmberechtigte: |
7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |