Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortszentrum“ der Gemeinde Schönberg (Sanierungssatzung) in der Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/938/2023,

 

  1. die Frist, innerhalb derer die Sanierung durchgeführt werden soll, auf 15 Jahre festzulegen und

 

  1. den Bürgermeister zu beauftragen,

 

a.    in zeitlicher Nähe zum Inkrafttreten der Sanierungssatzung die notwendigen Schritte zur Ermittlung von Daten für die Feststellung der Anfangswerte für den Ausgleichsbetrag einzuleiten und sich hierbei eines fachkundigen Sachverständigen zu bedienen sowie

 

b.    die betroffenen Grundstückseigentümer innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes über die durch die Sanierungssatzung eintretenden Rechtsfolgen kurzfristig zu informieren.

 


Nach einführender kurzer Erläuterung durch den Bürgermeister Herrn Kokocinski weist Herr Cordts darauf hin, dass in dem Beschlussvorschlag des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses das Wort „kurzfristig“ aufgenommen wurde, da in der Informationsveranstaltung durchaus auch Sorgen der Schönbergerinnen und Schönberger vernommen wurden. Er bittet auch, das Wort „kurzfristig“ wörtlich zu nehmen. Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.

 

Es ergeht folgender


Stimmberechtigte:

21

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0