Beschlüsse

 

Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung

 

  1. die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortszentrum“ der Gemeinde Schönberg (Sanierungssatzung) in der Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/938/2023 zu beschließen,

 

  1. die Frist, innerhalb derer die Sanierung durchgeführt werden soll, auf 15 Jahre festzulegen und

 

  1. den Bürgermeister zu beauftragen,

 

a.    in zeitlicher Nähe zum Inkrafttreten der Sanierungssatzung die notwendigen Schritte zur Ermittlung von Daten für die Feststellung der Anfangswerte für den Ausgleichsbetrag einzuleiten und sich hierbei eines fachkundigen Sachverständigen zu bedienen sowie

 

b.    die betroffenen Grundstückseigentümer innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes über die durch die Sanierungssatzung eintretenden Rechtsfolgen kurzfristig zu informieren.


Nach kurzer Erläuterung möchte Herr Mertineit den Beschlussvorschlag 3b gerne angepasst haben, dass die betroffenen Eigentümer kurzfristig benachrichtigt werden sollen.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0