Beschluss:     Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. dem vorliegenden Entwurf unter Berücksichtigung der besprochenen Veränderungen zu beschließen.

 


Herr Bürgermeister Kokocinski erläutert die Eckpunkte des Nachtragshaushalts und die Notwendigkeit dessen Aufstellung.

 

Frau Brandt stellt ausführlich die einzelnen Positionen vor und beantwortet Fragen. In der nachfolgenden Diskussion wird der Wunsch geäußert, den Grundsteueransatz und den Gewerbesteueransatz für das Jahr 2024 zu überprüfen. Ferner wird darum gebeten, die Steuerentwicklung der Zweitwohnungsteuer darzustellen und ggf. eine Verbindung zu den Schlüsselzuweisungen zu ziehen. Frau Brandt sagt dies bis zur Sitzung der Gemeindevertretung zu.

 

Frau Brandt stellt außerdem Veränderungen in Bezug auf die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen dar. Dies betrifft die Lichtsignalanlage von 70.000,- € auf 120.000,- € sowie den Planansatz für das T-Konzept für 2025 von 3,0 Mio € auf 5,0 Mio €. In diesem Zusammenhang wird einstimmig der Wunsch geäußert, dann aber auch die Kellersanierung für das Kindheitsmuseum in Höhe von 20.000,- € mit aufzunehmen. Herr Bürgermeister Kokocinski erläutert, dass die Ausschreibung hierfür bisher aus Kapazitätsgründen in der zuständigen Abteilung von HTL nicht auf den Weg gebracht werden konnte.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0