Herr Jacobs, Vorsitzender des Umweltbeirats, fragt an warum es nicht möglich ist, dass der fehlende Sand wie früher mit einem Schaufellader aus dem Wasser auf den Strand geschoben wird.

Herr Hirt übergibt dem Bürgermeister das Wort. Dieser erläutert, dass der Strand zum Landesschutzdeich gehört. Eingriffe müssen vom LKN (Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein) genehmigt werden. Das Aufschieben des Sandes, wie die Gemeinde es zu Anfang der 2000er Jahre praktiziert hatte, wurde durch das LKN untersagt. Seitdem wird der Sandverlust durch Sandaufspülungen ausgeglichen, in dessen Rahmen aber auch im begrenzten Umfang Aufschiebungen möglich sind. Bis 2024 besteht eine Lizenz zum Aufspülen. Der Tourist-Service und die beauftragte Firma ITT-Port Consult GmbH prüfen zurzeit ob es Möglichkeiten zur weiteren Aufspülung oder sogar des Aufschiebens des Sandes gibt. Herr Neumann von ITT-Port Consult GmbH ist hier die Schnittstelle zum LKN.

Die Kosten richten sich danach woher der Sand bezogen wird. In der Vergangenheit wurde der Sand vorwiegend aus der Bucht von Wendtorf bezogen.

Die von der Gemeinde durchgeführten Aufspülmaßnahmen, sind nicht nur touristisch von Bedeutung sondern haben zudem auch eine den Deich schützende Wirkung. Herr Widder führt dazu aus, dass beim Aufbringen des Sandes das Strandprofil entscheidend ist. Je flacher der Strand desto sicher das Gebiet dahinter.