Sitzung: 05.12.2023 Wirtschafts- und Tourismusausschuss
Herr Jacobs, Vorsitzender des Umweltbeirats, fragt an warum
es nicht möglich ist, dass der fehlende Sand wie früher mit einem Schaufellader
aus dem Wasser auf den Strand geschoben wird.
Herr Hirt übergibt dem Bürgermeister das Wort. Dieser erläutert, dass der
Strand zum Landesschutzdeich gehört. Eingriffe müssen vom LKN (Landesbetrieb
für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein) genehmigt
werden. Das Aufschieben des Sandes, wie die Gemeinde es zu Anfang der 2000er
Jahre praktiziert hatte, wurde durch das LKN untersagt. Seitdem wird der
Sandverlust durch Sandaufspülungen ausgeglichen, in dessen Rahmen aber auch im
begrenzten Umfang Aufschiebungen möglich sind. Bis 2024 besteht eine Lizenz zum
Aufspülen. Der Tourist-Service und die beauftragte Firma ITT-Port Consult GmbH
prüfen zurzeit ob es Möglichkeiten zur weiteren Aufspülung oder sogar des
Aufschiebens des Sandes gibt. Herr Neumann von ITT-Port Consult GmbH ist hier
die Schnittstelle zum LKN.
Die Kosten richten sich danach woher der Sand bezogen wird.
In der Vergangenheit wurde der Sand vorwiegend aus der Bucht von Wendtorf
bezogen.
Die von der Gemeinde durchgeführten Aufspülmaßnahmen, sind nicht nur
touristisch von Bedeutung sondern haben zudem auch eine den Deich schützende
Wirkung. Herr Widder führt dazu aus, dass beim Aufbringen des Sandes das
Strandprofil entscheidend ist. Je flacher der Strand desto sicher das Gebiet
dahinter.