Hinsichtlich der Niederschrift zu der Sitzung vom 16.11.2023 sind zwei Änderungen vorzunehmen.

 

Frau Schwab bittet, den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 zu präzisieren.

 

Der letzte Satz des Beschlusses erhält folgende Fassung:

 

Aus Richtung Strand kommend, ist vor der Ampel ein Verkehrszeichen VZ 442 (Vorwegweiser für Radverkehr rechtsweisend) mit dem Hinweis „Richtung Zentrum“ aufzustellen.  

 

 

Herr Cordts bittet unter Tagesordnungspunkt 10 der Niederschrift, seine in der Sitzung getätigte Aussage, ergänzend aufzunehmen:

 

Bei der Ampelanlage in der Strandstraße handelt es sich um eine Bedarfsampel, die derzeit permanent betriebsbereit ist. Eine entsprechende Einstellung sollte erfolgen.