Nach einer der Sitzung vorangestellten Begehung des Kinder- und Jugendhauses eröffnet die Vorsitzende die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Gäste. Sie stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.