Herr Wimber weist darauf hin, dass er nicht -wie unter TOP 7 genannt-  „Gemeindevertreter“ ,sondern „bürgerliches Mitglied“ ist.

Ansonsten werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des FWA vom 09.09.2010 erhoben. Der FWA nimmt das Protokoll zustimmend zur Kenntnis.