Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt nach eingehender Beratung einstimmig, der Gemeindevertretung vorzuschlagen, der vorgelegten Fassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2010, sowie dem Investitionsprogramm zuzustimmen.

 


Als Grundlage für die Beratungen diente der vom Kämmerer vorgelegte Entwurf zur 1. Nachtragshaushaltssatzung und zum 1. Nachtragshaushalsplan für das Jahr 2010 in der Fassung vom 16.09.2010.

Der Entwurf sah in der vorgelegten Fassung im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 341.900,00 EUR vor. Im Vermögenshaushalt schließen die Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 55.000,00 EUR ab.

Kreditaufnahmen sind weiterhin nicht vorgesehen.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer werden unverändert festgesetzt.

15.12.2010

Der 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Brodersdorf wurde nach der Gemeindeordnung erforderlich, da sich zum ursprünglich verabschiedeten Haushalt für das Jahr 2010 wesentliche Veränderungen - insbesondere im Vermögenshaushalt - ergeben haben.

Die wesentlichen Veränderungen im Verwaltungshaushalt (s. Vorbericht s. 4 des Entwurfes) und die Anpassung der Haushaltsansätze an die aktuellen Gegebenheiten wurden diskutiert und beraten.

Im Vermögenshaushalt wird durch die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses eine Mehrausgabe in Höhe von 21.000,00 EUR erforderlich. Bisher waren im Etat lediglich 55.000,00 EUR vorgesehen.

Die Maßnahmen des Vermögenshaushaltes und der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes für das Jahr 2010 sehen daher zum Ausgleich der Haushalte eine aktuelle Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von insgesamt 52.100,00 EUR vor.