Sitzung: 25.10.2010 Finanzausschuss
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt nach eingehender Beratung einstimmig, der Gemeindevertretung vorzuschlagen, der vorgelegten Fassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2010, sowie dem Investitionsprogramm zuzustimmen.
Als Grundlage für die
Beratungen diente der vom Kämmerer vorgelegte Entwurf zur 1.
Nachtragshaushaltssatzung und zum 1. Nachtragshaushalsplan für das Jahr 2010 in
der Fassung vom 16.09.2010.
Der Entwurf
sah in der vorgelegten Fassung im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in
Höhe von 341.900,00 EUR vor. Im Vermögenshaushalt schließen die Einnahmen und
Ausgaben mit jeweils 55.000,00 EUR ab.
Kreditaufnahmen
sind weiterhin nicht vorgesehen.
Die
Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer werden
unverändert festgesetzt.
15.12.2010
Der 1.
Nachtragshaushalt der Gemeinde Brodersdorf wurde nach der Gemeindeordnung
erforderlich, da sich zum ursprünglich verabschiedeten Haushalt für das Jahr
2010 wesentliche Veränderungen - insbesondere im Vermögenshaushalt - ergeben
haben.
Die
wesentlichen Veränderungen im Verwaltungshaushalt (s. Vorbericht s. 4 des
Entwurfes) und die Anpassung der Haushaltsansätze an die aktuellen
Gegebenheiten wurden diskutiert und beraten.
Im Vermögenshaushalt wird durch die Sanierung des
Dorfgemeinschaftshauses eine Mehrausgabe in Höhe von 21.000,00 EUR
erforderlich. Bisher waren im Etat lediglich 55.000,00 EUR vorgesehen.
Die Maßnahmen
des Vermögenshaushaltes und der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes für das
Jahr 2010 sehen daher zum Ausgleich der Haushalte eine aktuelle Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage in Höhe von insgesamt 52.100,00 EUR vor.