Der Bürgermeister gibt unter Hinweis auf die Vorlage STEIN/IV/029/2010 vom 08.10.2010 einen kurzen Abriss über die historische Entwicklung des Abwasserzweckverbandes Ostufer Kieler Förde (AZV) sowie dessen finanzielle Probleme.

 

Dabei stellt er insbesondere heraus, dass die dem AZV angehörenden Gemeinden ihr jeweiliges Eigentum an den  Abwasserentsorgungsnetzen auf den AZV übertragen haben, um diesen in die Lage zu versetzen, die Aufgabe der Abwasserentsorgung auch in ihrem jeweiligen Gebiet erfüllen zu können.

 

Vorgesehen war ursprünglich, dass als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung eine jährlich fortschreitende Abgeltung der gemeindlichen Regenwasserentsorgungsgebührenpflicht der Gemeinden erfolgen sollte. Zu diesem Zweck hatte die Beratungsfirma COMUNA einen Vertragsentwurf vorgelegt, dessen Regelungsinhalte durch die Kommunalaufsicht jedoch nicht genehmigt wurden.

 

Der AZV hatte zudem am 01.01.2006 sein kamerales Buchführungssystem auf eine nach handelsrechtlichen Gesichtspunkten organisierte Rechnungslegung umgestellt. Im Zuge damit im Zusammenhang stehender umfangreicher juristischer Prüfungen wurde festgestellt, dass den AZV keine Rechtspflicht trifft, die Gemeinden für die Übertragung des Eigentums der Abwassernetze zu entschädigen.

 

Auf der anderen Seite bestehen noch Zahlungsverpflichtungen der Gemeinden gegenüber dem AZV (Regenwasserbeseitigungsgebühren), die diese zu erfüllen haben werden. Zur Abmilderung von wirtschaftlichen Härten will der AZV Ratenzahlung anbieten und zugunsten der Gemeinden das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Flächen nach der Zahl der tatsächlich in Anspruch genommenen m² berechnen. Üblich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ein Verteilungsmaßstab von 50 : 50. Das Abstellen auf das tatsächliche Flächenverhältnis wird für die Gemeinde günstiger ausfallen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des AZV hat zudem die Notwendigkeit eines Stammkapitals in Höhe von 500.000 € dargelegt. Dieses Stammkapital wird durch die Gemeinden aufgebracht werden müssen.

 

Die Einbringung des Stammkapitals in Form einer Bürgschaft, wie sie von Herrn Dieterich vorgeschlagen wird, hat die Kommunalaufsicht abgelehnt. Gemeindevertreter Claus-Peter Lamp macht zudem deutlich, dass das Stammkapital auch als Liquiditätshilfe für den AZV dringend erforderlich ist. Gemeindevertreter Wollesen fordert, dass eine eventuelle Einlage verzinst werden muss.

 

Gemeindevertreter Claus-Peter Lamp weist zudem darauf hin, dass ein Teil der eigentlich vom AZV gegenüber den Gemeinden festzusetzenden Regenwasserbeseitigungsgebühren verjährt sei.

 

Im Anschluss an eine rege Diskussion ergreift der Amtsdirektor das Wort und erläutert nochmals die vielfältigen Gründe, die beim AZV zu einem Bilanzverlust geführt haben, der nun irgendwie ausgeglichen werden müsse. Zur Versachlichung plädiert er dafür, eine Trennung der verschiedenen beim AZV vorliegenden Probleme vorzunehmen, die Fakten zunächst vollständig zu klären und eine Lösung erst nach Vorliegen aller Fakten anzustreben.

 

Diesem Vorschlag schließt sich die Gemeindevertretung einmütig an.