Beschluss:

 


Sehr kurzfristig ist der Entwurf der Gemeinde zugegangen, so dass die Ausschussmitglieder noch keinen Einblick in die Planung nehmen konnten.

Der Rückbau des vorhandenen Wehres soll der besseren Gewässerdurchlässigkeit dienen, um der Hagener Au ständig eine relativ konstante Wassermenge anbieten zu können. Dazu wird in Zukunft elektronisch die Stauhöhe reguliert - bisher Hand -, um eine Wasserhöhe von 18;5 m ü.N.N. zu halten. Dem Fischer ist eine Stauhöhe von 18,00 bis 19,00 m ü.N.N. als Staurecht eingetragen worden. Das Staurecht wird an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See übertragen werden. Ein Borstenfischpass wird dafür Sorge tragen, den Fischen eine Rückwanderung zu ermöglichen; Wirbellose wie zum Beispiel Bachflohkrebse werden auch in Zukunft dieses Hindernis nicht meistern können.

Die gemeindliche Stellungnahme zu diesem Vorhaben ist nach § 56 LWG und § 67 BNatSchG (Landeswassergesetz und Bundesnaturschutzgesetz) erforderlich wegen des Eingriffs in ein geschütztes Biotop.

Die Planungsunterlagen beinhalten eine Beschreibung der bestehenden Verhältnisse (Baugrund, Hydrologie, rechtliche Situation), die Darstellung der geplanten Maßnahme, die Erläuterungen der technischen Maßnahmen (Borstenfischpass und Bauablauf), die zukünftige Unterhaltung, eine landschaftspflegerische Stellungnahme mit artenschutzrechtlicher Prüfung, eine FFH (Fauna-Flora-Habitat) Verträglichkeitsprüfung, ein Hinweis auf die Kosten, die zu 100% aus der EU Wasserrahmenrichtlinie finanziert werden und eine Zusammenfassung.

Der Ausschuss stimmt diesem Entwurf grundsätzlich zu. Das Amt wird eine Formulierung verfassen.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Der Ausschuss möchte am weiteren Verfahren beteiligt werden.

 

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0