Beschluss:

 


Der Entwässerungsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 10.06.2010 beschlossen, den ZVO Ostholstein und den AZV Ostufer Kieler Förde um die Abgabe eines Angebotes zur Aufgabenübertragung der Schmutzwasserbeseitigung zu bitten.

Herr Schabel berichtet, dass zwischenzeitig beide  Angebote vorliegen. Er weist darauf hin, dass im öffentlichen Teil dieser Sitzung lediglich Allgemeinfragen zu den vorliegenden Angeboten zulässig sind.

 

Herr Schabel bittet Herrn Borchert vom ZVO Ostholstein, dass vorliegende Angebot des ZVO Ostholstein im Allgemeinen zu erläutern, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Herr Borchert kommt dieser Bitte nach und erläutert zunächst die allgemeinen Strukturen des Zweckverbandes.

Durch die Aufgabenübertragung wird die jeweilige Gemeinde gleichzeitig Mitglied im Zweckverband. In der Verbandsversammlung ist diese Gemeinde, unabhängig von ihrer Größe, mit einem Sitz vertreten.

Der Zweckverband Ostholstein erhebt derzeit eine Solidargebühr von 2,78 €/m³ bei einer jährlichen Grundgebühr von 96,00 €/Jahr für einen Wasserzähler der Größe 2,5 qn.

 

Eine Rückübertragung der Aufgabe wieder auf die Gemeinde ist möglich.

 

Herr Körber erkundigt sich nach dem Verfahren der Aufgabenübertragung. Zunächst müsste eine Rückübertragung vom Amt auf die jeweilige Gemeinde erfolgen, danach die Aufgabenübertragung von der Gemeinde auf den Zweckverband. Es stellt sich die Frage, ob dieser Weg so zwingend vorgegeben ist.

Herr Borchert beantwortet diese Anfrage dahingehend, dass das beschriebene Verfahren so vom Innenministerium genehmigt wird. Dieses Verfahren ist rechtssicher, eine gesonderte Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.

 

Herr Sinjen erkundigt sich, wonach sich der Betrag der Verbandseinlage bemisst. Herrn Borchert erklärt, dass die Berechnung der einzubringenden Verbandsumlage in der Verbandssatzung geregelt ist und mit 121 € pro Einwohner angesetzt wird.

Dieser Wert stellt quasi den „Kopfwert“ der Anlage dar und ist nur relevant im Falle einer Rückübertragung der Aufgabe auf die Gemeinde.

 

Herr Schabel erkundigt sich nach dem Termin eines möglichen Beitritts zum Zweckverband. Herr Borchert erklärt, dass seitens des Zweckverbandes ein Beitritt zum 01.01.2011 möglich ist. Die Verbandsversammlung wird am 16./17.12.2010 tagen und könnte an diesem Tag die Zustimmung zum Beitritt beschließen. Die gemeindlichen Entscheidungen sollten nach Möglichkeit bis Mitte November 2010 gefasst sein. Entsprechende Vertragsentwürfe könnte Herr Borchert kurzfristig vorlegen.

 

Herr Gafert erkundigt sich nach den Berechnungen der Einwohnergleichwerte.

 

Herr Stoltenberg fragt an, wodurch der ZVO motiviert ist immer mehr Gemeinden aufzunehmen. Herr Borchert begründet dieses mit der grundsätzlichen Idee eines Zweckverbandes, eine hohe Gebührenstabilität auf mehrere Schultern zu verteilen. Im übrigen sei der Zweckverband nicht ausgerichtet Gewinne zu erzielen sondern kostendeckend zu arbeiten. Ziel sei es, durch Optimierung der Geschäftsabläufe Kosten einzusparen, um so kostengünstig wie möglich zu arbeiten.

 

Eine Anfrage zum Störungsdienst beantwortet Herr Borchert dahingehend, dass ein Bereitschaftsdienst rund um die Uhr sichergestellt ist. Dieser Bereitschaftsdienst hat derzeit seinen Sitz in Eutin. Eine Vereinbarung mit dem Klärwerk in Schönberg, den Störungsdienst von dort sicherzustellen bzw. mit dem Klärwerk zu kooperieren, hält der ZVO für denkbar.

 

Herr Schabel und Herr Lamp untermauern die Notwendigkeit eines ortsnahen Bereitschaftsdienstes, nicht zuletzt aufgrund der touristischen Belastungen.