Nach Einführung des Vorsitzenden erläutert Herr Bürgermeister die ausgeführten Notmaßnahmen, die im Rahmen von Eilentscheidungen getroffen werden mussten. Auch wurde festgestellt, dass eine Einleitungserlaubnis zur Einleitung des Regenwassers nicht vorhanden ist. Problematisch war eine Rohrverstopfung einer unbekannten Leitung, an der auch private Anschlüsse festgestellt wurden. Die Leitung ist nicht dem Abwasserzweckverband übertragen worden. Die Aufgabe der schadlosen Beseitigung von Regenwasser liegt allerdings beim Abwasserzweckverband. Die Leitung selbst ist abgängig und muss zwingend erneuert werden. Derzeit ist lediglich provisorisch repariert worden.

 

Wie eine endgültige Sanierung erfolgt und wie eine Beteiligung der Gemeinde aber auch der Privaten künftig geschieht, kann noch nicht abgesehen werden. Zunächst war es notwendig, dass die Gemeinde in Vorleistung geht. Ggfs. ist es möglich, dass bei späterer Durchführung der Maßnahme durch den Abwasserzweckverband eine Anrechnung der Kosten der nun von der Gemeinde veranlassten Kosten erfolgt.

 

Im Rahmen der kurzen Aussprache betont Frau Hanebuth, dass es gut und richtig war, dass der Bürgermeister sofort gehandelt und Maßnahmen eingeleitet hat.