Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet „nördlich des Sportplatzes, westlich der Bebauung 'Kaiserkoppel' und östlich der Kreisstraße 33“ zur Errichtung eines gemeindlichen Bauhofes. (Aufstellungsbeschluss)

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen werden an das Planungsbüro B2K und dn-Ingenieure GmbH, Herr Kühle, und die landschaftsplanerischen und artenschutzrechtlichen Leistungen an das Büro Franke’s Landschaften und Objekte, Frau Franke, erteilt.

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0