Die Gemeindevertreter*innen Frau Helms und Herr Reichel erklären sich befangen und verlassen den Sitzungssaal.

 

Sachstand:

 

Die Gemeinde Krummbek beabsichtigt, ein kleines Wohngebiet auszuweisen und hat hierfür
bereits den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 5 gefasst. Das Verfahren sollte
als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun aktuell die Anwendung des § 13 b BauGB als unzulässig erklärt, weil die Vorschrift nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. In
Konsequenz muss nun der Bebauungsplan umgestellt werden und es
muss auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.

Der geltende Flächennutzungsplan weist die Flächen derzeit noch überwiegend als
landwirtschaftliche Nutzflächen aus, mit der Änderung des Flächennutzungsplanes
müssen diese Flächen als Wohnbauflächen ausgewiesen werden.

Außerdem müssen für beide Planverfahren (B-Plan und F-Plan) eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt werden.

Das bedeutet für die Gemeinde Krummbek, dass zunächst Kosten für die zusätzliche Planung ermittelt und neue Verträge mit dem Planungsbüro gemacht werden müssen.

Für die zukünftigen Bauherren führt das zur zeitlichen Verzögerung und steigenden Grunderwerbskosten.