Sitzung: 21.09.2023 Gemeindevertretung
Die Gemeindevertreter*innen Frau Helms und Herr Reichel erklären sich befangen und verlassen den Sitzungssaal.
Sachstand:
Die Gemeinde Krummbek beabsichtigt, ein kleines Wohngebiet auszuweisen
und hat hierfür
bereits den
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 5 gefasst. Das Verfahren sollte
als
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun aktuell die Anwendung des § 13 b
BauGB als unzulässig erklärt, weil die Vorschrift nicht mit dem EU-Recht
vereinbar ist. In
Konsequenz
muss nun der Bebauungsplan umgestellt werden und es
muss auch
eine Änderung des Flächennutzungsplanes
erfolgen.
Der geltende Flächennutzungsplan weist die Flächen derzeit noch
überwiegend als
landwirtschaftliche
Nutzflächen aus, mit der Änderung des Flächennutzungsplanes
müssen diese
Flächen als Wohnbauflächen ausgewiesen werden.
Außerdem müssen für beide Planverfahren (B-Plan und F-Plan) eine Umweltprüfung
durchgeführt und ein Umweltbericht
erstellt werden.
Das bedeutet für die Gemeinde Krummbek, dass zunächst Kosten für die zusätzliche Planung ermittelt und neue Verträge mit dem Planungsbüro gemacht werden müssen.
Für die zukünftigen Bauherren führt das zur zeitlichen Verzögerung und steigenden Grunderwerbskosten.