Herr Amtsdirektor Körber spricht das Thema „Kommunale Wärmeplanung“ an. Hintergrund sei, dass die Kommunale Wärmeplanung Orientierung für die Entscheidung sein soll, welche Heizung die richtige ist Denn erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer*innen verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Heizung kaputt geht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt.

 

Bisherige Rechtslage ist, dass bis Ende 2027 Unterzentren sowie Stadtrandzentren erster Ordnung Wärmepläne aufgestellt haben müssen. Im Amtsbereich des Amtes Probstei betrifft eine verpflichtende Wärmeplanung bisher nur die Gemeinde Schönberg als Unterzentrum.

 

Diejenigen Gemeinden, die diese Verpflichtung nicht haben, können eine Förderung für die Aufstellung von Wärmeplänen erhalten. Verpflichtete Gemeinden haben diesen Anspruch derzeit nicht. Zuständig für die Förderung sei „Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH“ als Projektträgerin des Bundes für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz.

 

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen allerdings künftig alle Kommunen in den kommenden Jahren Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen laut Gesetzentwurf bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen müssten sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Endgültig beschlossen ist das Gesetz allerdings erst, wenn auch der Bundestag zugestimmt hat. Im Anschluss daran muss auch noch eine Umsetzung durch die Länder beschlossen werden, da der Bund nicht direkt auf die Kommunen durchgreifen darf. Auch hierzu gebe es noch keine Informationen.

 

Die Sach- und Rechtslage wird hierdurch nicht gerade übersichtlicher, denn niemand wisse, inwieweit die Förderprogramme noch Gültigkeit haben, wenn alle Kommunen verpflichtend Wärmepläne aufstellen müssen. Die derzeitigen Bearbeitungszeiten der ZUG betragen auf Nachfrage mindestens 9 Monate. Diese Erfahrung habe man ja auch schon mit den Anträgen auf Förderung von Klimaschutz-/Energiemager*innen machen müssen. Aktuell habe er jetzt nach 6 Monaten die Nachricht erhalten, dass der Antrag auf Förderung der oder des Energiemanager*in immerhin schon einmal einem konkreten Menschen als Sachbearbeitung zugeordnet worden ist.

 

Wichtig sei auch zu wissen, dass eine Quartiersplanung, die ja schon an der einen oder anderen Stelle in Angriff genommen wurde, die Wärmeplanung nicht ersetze.

 

Aufgrund der vielen offenen Fragen habe er mit Herrn Amtsvorsteher Mönkemeier die Idee entwickelt, einen Arbeitskreis auf Amtsebene ins Leben zu rufen, um in kleiner Runde Informationen zusammenzutragen und Eckpunkte zu erarbeiten, die für alle Gemeinden von Interesse sind.

 

Diese Idee wird für gut befunden. Folgende Personen bilden den Arbeitskreis:

 

Frau Bürgermeisterin Vöge-Lesky

Herr Bürgermeister Gnauck

Herr Bürgermeister Folta

Herr Gemeindevertreter Dr. Radomski

Herr Amtsvorsteher Mönkemeier

Herr Bürgermeister Kokocinski

Herr Bürgermeister Lage 

plus Vertreter*innen der Verwaltung.

 

Es wird vereinbart, dass Herr Amtsvorsteher Mönkemeier zu einer ersten Sitzung einlädt.