Sitzung: 13.09.2023 Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport
Der erste Vorsitzende verpflichtet die bürgerlichen Mitglieder Anke Kluth und Olaf Bieck gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in Ihre Tätigkeit ein.