Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „Am Ortsrand, südlich der Dorfstraße und westlich des Mühlenweg“ vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Am Ortsrand, südlich der Dorfstraße und westlich des Mühlenweg“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

Aufgrund von Befangenheit übergibt der Bürgermeister seinen Vorsitz an den 1.stellvertretenden Bürgermeister Thies Kleingarn und verlässt gemeinsam mit seiner Tochter, der Gemeindevertreterin Maike Stöckler um 20:13 Uhr den Sitzungsraum.

 

Anschließend erläutert Herr Blank kurz, dass der F-Plan genehmigt sei und es keine Bedenken gäbe.

 

 Nach Abschluss der Erläuterungen wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

Es ergeht folgender


Stimmberechtigte:

5

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

 

Bürgermeister Hansen und Gemeindevertreterin Stöckler betreten um 20:21 wieder den Sitzungsraum.