a)    Verkehrsangelegenheiten Gehrtshorst und Lünningsredder

 

       Frau Petersen erläutert den Antrag der CDU-Fraktion und weist auf die Verkehrsgefährdung des Linienverkehrs VKP/Radfahrer hin. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Aus diesem Grunde wird angeregt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. ein Fahrverbot für Bus- und Schwerlastverkehr anzustreben. Das Gefahrenpotential ist sehr hoch, das trifft auch für den Busverkehr im Bereich Georg-Thorn-Straße/Lünningsredder zu. Es ist nicht erforderlich, dass hier Busse zum Anfangshaltepunkt Ostseestraße fahren, diese könnten auch die Strandstraße mit dem Kreisel zum Wenden benutzen.

      

       Auch Herr Cordts spricht sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Gehrtshorst aus.

      

       Herr Winkler gibt bekannt, dass von Bürgern angeregt worden ist, im Bereich Georg-Thorn-Straße/Lünningsredder eine zusätzliche Haltestelle einzurichten, wenn der Busverkehr hier weiter erfolgen sollte.

 

       Nach kurzer Diskussion ergeht folgender

 

       Beschluss:

 

1.    Mit den Verkehrsbetrieben Kreis Plön sollen die Verkehrssituationen im Lünningsredder und im Gehrtshorst besprochen werden.

 

2.    Für die Straße Gehrtshorst wird unabhängig von den Gesprächen mit den Verkehrsbetrieben Kreis Plön eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h beschlossen.

 

Stimmenverhältnis: Einstimmig.

 

b)    Ampelanlage Ostseestraße

 

       Herr Stoltenberg erläutert das Ergebnis der Ortsbesichtigung vom 10.08.2010.

 

       Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt einstimmig, die Firma SWARCO TRAFFIC SYSTEMS GmbH, 24145 Kiel, mit der Belegung der Stauschleife an der Niederstraße zu beauftragen.

 

       Stimmenverhältnis: Einstimmig.

 

c)    Bürgermeister Zurstraßen erläutert den Antrag der Anlieger des Rosenweges und spricht sich dafür aus, dass die Verkehrssituation verbessert werden soll.

 

       Herr Cordts regt an, eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung zu erwirken.

 

       Der Bürgermeister ist zwar der Ansicht, dass hier ein verkehrsberuhigter Bereich entstehen könnte. Aufgrund der finanziellen Belastung der Anlieger sollte jedoch von dieser Maßnahme abgesehen werden.

 

       Beschluss:

 

       Der Bauausschuss beschließt, im Bereich des Rosenweges eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung festzusetzen.

 

       Stimmenverhältnis: Einstimmig.