Sitzung: 06.09.2023 Gemeindevertretung
Gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung verpflichtet die Vorsitzende Herrn Björn Behrens per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt Herrn Behrens in seine Tätigkeit ein.
Sitzung: 06.09.2023 Gemeindevertretung
Gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung verpflichtet die Vorsitzende Herrn Björn Behrens per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt Herrn Behrens in seine Tätigkeit ein.