Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Feststellungen zu treffen:

 

  1. Sämtliche gewählten Vertreterinnen und Vertreter waren wählbar.

 

  1. Bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung sind Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis in der Gemeinde oder die Verteilung der Sitze aus den Listen beeinflusst haben könnten, nicht aufgetreten.

 

  1. Die Feststellung des Wahlergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.

 

  1. Aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung wird die Gemeindewahl vom 14.05.2023 für gültig erklärt.

 


Die Gültigkeit der Gemeindewahl muss von der Gemeinde festgestellt werden. Dafür hat eine Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss stattgefunden. Einsprüche wurden nicht erhoben, Unregelmäßigkeiten wurden nicht festgestellt.

 


Stimmberechtigte: 12

 

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0